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Längerfristigen Haushaltausgleich nicht gefährden

PRESSEMITTEILUNG

Längerfristigen Haushaltausgleich nicht gefährden

Der Bundesrat ist zur Zeit steuerpolitisch sehr aktiv und daher auf
einen uneingeschränkten Handlungsspielraum angewiesen. Es wäre daher
unangebracht, diesen Spielraum durch Entgegennahme von verbindlichen
Aufträgen einzuengen, die nur im Rahmen der finanzpolitischen
Gesamtstrategie berücksichtigt werden könnten. Insbesondere muss
verhindert werden, dass der längerfristige Haushaltausgleich durch
untragbare Steuerentlastungen gefährdet wird, schreibt der Bundesrat in
seiner Stellungnahme zu einer  Motion von Nationalrat Gerold Bührer
(FDP/SH). Er beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Bührer hatte mit seiner Motion die Vorlage eines neuen Steuerpaketes mit
folgenden Massnahmen verlangt: Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei den
juristischen Personen und Senkung der Steuerbelastung für natürliche
Personen bei der direkten Bundessteuer, Milderung der wirtschaftlichen
Doppelbelastung (juristische Person /Anteilsinhaber) der ausgeschütteten
Gewinne sowie Verbesserungen bei der Verlustrechnung (Einzelunternehmen
und Gruppe).

Als Begründung führte Bührer unter anderem an, die Verbesserung der
Wirtschaftslage dürfte in den nächsten Jahren in der Schweiz zu deutlich
wachsenden Steuereinnahmen führen. Damit bestehe die Gefahr, dass neue
Ausgaben beschlossen würden und es darum nicht gelinge, aus dem
Teufelskreis der steigenden Fiskal- und Staatsquote auszubrechen. Die
Schweiz habe auf diesem Gebiet sukzessive an Terrain verloren, während
es verschiedenen anderen OECD-Staaten gelungen sei, ihre Staats- und
Fiskalquoten zu reduzieren.

Natürliche Personen angemessen entlastet

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, er sei sich bewusst,
dass die mit der Unternehmenssteuerreform 1997 eingeleitete Verbesserung
der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmensstandort Schweiz
noch gezielt zu optimieren sei. Er werde darum die Attraktivität zu
vervollkommnen suchen. Dies hänge indes von verschiedenen
finanzpolitischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ab. Zunächst
müsse gewährleistet sein, dass die mit dem gegenwärtigen Steuerpaket in
Kauf zu nehmenden Ertragsausfälle von insgesamt 1,6 Mrd. Franken (wovon
1,2 Mrd. Franken auf den Bund und 400 Mio. Franken auf die Kantone
entfallen) nicht durch anders lautende Beschlüsse der eidg. Räte
überschritten würden.

Von den geplanten Entlastungen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung
im Umfang von 1,3 Mrd. Franken (wovon 900 Millionen auf den Bund
entfallen) würden fast alle Steuerpflichtigen profitieren. Dem Anliegen
des Motionärs nach einer Senkung der Steuerbelastung für natürliche
Personen wird somit laut Bundesrat gebührend Rechnung getragen.

Kantone einbeziehen

Zur wirtschaftlichen Doppelbelastung hält die Landesregierung unter
anderem fest, es sei sicher, dass Massnahmen zur gezielten Optimierung
der steuerlichen Rahmenbedingungen nicht mehr ohne Einbezug der
Kantonssteuern getroffen werden dürften. So könnten z.B. auch die
Kantone die Abschaffung der Kapitalsteuer in Aussicht nehmen, denn
Substanzsteuern seien für den Unternehmensstandort Schweiz nicht
förderlich. Das Steuerharmonisierungsgesetz, das eine Kapital- und
Vermögenssteuer vorschreibe, wäre gegebenenfalls entsprechend
anzupassen.

Mit den Vorschriften über die individuelle Verlustverrechnung werde er
sich erneut auseinandersetzen und nötigenfalls grosszügigere Lösungen
vorschlagen, schreibt der Bundesrat weiter. Schwieriger werde die Lösung
in Bezug auf die Gewinn- und Verlustverrechnung im innerschweizerischen
Teil eines Konzerns sein, da die Kantone bereits anlässlich der
Unternehmenssteuerreform 1997 sich nicht mit dem Gedanken hätten
anfreunden können, Verluste einer ausserkantonalen Konzerngesellschaft
zu übernehmen. Ein diesbezüglicher Konsens unter den Kantonen werde aber
die unabdingbare Voraussetzung dafür sein.

EIDG. FINANDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58

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2.10.2000