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Steuerpaket 2001: Der Bundesrat will noch in diesem Jahr die Botschaft verabschieden

PRESSEMITTEILUNG

Steuerpaket 2001: Der Bundesrat will noch in diesem Jahr die Botschaft
verabschieden

Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis der Vernehmlassungen zur Ehepaar-
und Familienbesteuerung, zum Systemwechsel bei der
Eigenmietwertbesteuerung und von den Konsultationen zur Umsatzabgabe
Kenntnis genommen. Er hat an der heutigen Sitzung auch einen
Botschaftsentwurf mit den dringlichen Massnahmen bei der Umsatzabgabe
verabschiedet. Im Dezember will er über die Botschaft zu
Familienbesteuerung, Eigenmietwert/Systemwechsel und Umsatzabgabe
(Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht)
beschliessen.

Im Vernehmlassungsverfahren zur Reform der Ehepaar- und
Familienbesteuerung hat sich die überwiegende Zahl der Kantone für ein
Splittingmodell ausgesprochen. Von den Bundesratsparteien sprechen sich
zwei (FDP, SVP) für das Vollsplitting ohne Wahlrecht aus, die SP
bevorzugt die Individualbesteuerung und die CVP das Familiensplitting.

Gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hat sich der
Bundesrat für das Modell Teilsplitting ohne Wahlrecht entschieden: Beim
"Teilsplitting" beträgt das satzbestimmende Einkommen nicht 50 % des
steuerbaren Familieneinkommens wie beim Vollsplitting, sondern mit
Divisor 1,9 etwas mehr als die Hälfte. Die etwas weniger weit gehende
Entlastung der Ehepaare erlaubt es, andere Anliegen der Familien stärker
zu berücksichtigen, ohne dadurch zusätzliche Steuerausfälle zu
verursachen. Insbesondere werden die Kinderabzüge auf 9000 Franken
erhöht.

Im Vernehmlassungsverfahren zum Eigenmietwert/Systemwechsel sprechen
sich elf Kantone für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus,
während 15 Kantone einen Systemwechsel bevorzugen. Die
Bundesratsparteien und eine knappe Mehrheit der Spitzenverbände
plädieren im Grundsatz für einen Systemwechsel, währenddem sich bei den
übrigen Organisationen  kein einheitliches Bild zeigt. Die Schaffung
eines Übergangsrechts ist unbestritten, allerdings betrachten die
Parteien und Organisationen die vorgeschlagene Übergangsfrist von drei
Jahren als zu kurz.

Der Bundesrat schlägt die folgende Reform vor:

? Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts;

? Streichung des Abzuges für private Schulden für die Finanzierung von
Eigen-heimen;

? Streichung des Abzuges für Liegenschaftsunterhaltskosten. Weiterhin
sollen aber aperiodische Unterhaltskosten in einem bestimmten Rahmen
abgezogen werden können;

? Flankierende Massnahmen für Neuerwerber: Degressiver Abzug der
Schuldzinsen für Neuerwerber in den ersten 10 Jahren seit Erwerb;

? Übergangsregelung: Damit sich die Wohnungseigentümer langfristig
einrichten können, soll der Systemwechsel erst mehrere Jahre nach
Verabschiedung der Vorlage in Kraft treten.

Weiter wird ein Bausparabzug im Rahmen der Säule 3a vorgeschlagen
(erhöhter Abzug für Personen im bausparfähigen Alter, z.B. unter 45
Jahre).

Bei einem Systemwechsel würde auch der Eigenmietwert von Zweitwohnungen
nicht mehr besteuert. Dies hätte zur Folge, dass sich insbesondere für
die sogenannten Tourismuskantone (GR/TI/VS) grosse Steuerausfälle bei
den Kantons- und Gemeindesteuern ergäben (ca. 100 Mio Franken). Eine von
der ESTV eingesetzte Arbeitsgruppe mit vorwiegend kantonalen
Steuer-fachleuten hat sich dieser Problematik angenommen.  Es wird
vorgeschlagen, zusammen mit den Kantonen eine bundesrechtliche Lösung zu
treffen.

Bei der Umsatzabgabe musste wegen des sehr gedrängten Zeitplans auf ein
schriftliches Vernehmlassungsverfahren verzichtet und stattdessen eine
konferenzielle
 Konsultation über die Vorschläge der gemischten Arbeitsgruppe "Revision
der Umsatzabgabe" durchgeführt werden. Die Vertreter von Wirtschaft,
Branche und Arbeitgebern sowie die bürgerlichen Par-teien unterstreichen
angesichts des dynamischen Wandels den Handlungsbedarf und stimmen den
Vorschlägen der Arbeitsgruppe bezüglich Zielsetzungen, Massnahmen und
Dringlichkeit zu. Kritik ernten die Empfehlungen der Arbeitsgruppe von
den Vertretern der Arbeitnehmerschaft und von den linken Parteien.

Der Bundesrat  hat beschlossen, dass die Erleichterungen bei der
Umsatzabgabe unverzüglich in ein dringliches Bundesgesetz auf-zunehmen
sind, das bereits in der Wintersession 2000 von beiden Rä-ten
verabschiedet werden soll. Mit einem dringlichen Bundesgesetz würde auch
der am 31. Januar 2000 einge-reichten, in beiden Räten überwiesenen
Motion der WAK-NR Rechnung getragen, wo-nach der Bundesrat bis zum 30.
September 2000 eine Botschaft zur Änderung des Stempelgesetzes in je-nen
Bereichen vorlegen soll, die durch eine Abwanderung ins Ausland
gefährdet sind. Die Umsatzabgabe soll jedoch weiterhin Bestandteil des
Steuerpaketes bilden, denn dringliches Bundesrecht ist zeitlich
befristet. Im Rahmen des Steuerpakets sollen die dringlichen Massnahmen
bei der Umsatz-abgabe ins ordentliche Recht übergeführt werden.

Die drei Massnahmen zur strukturellen Verbesserung des Steuersystems
bil-den ein faktisches Paket. Es wird eine einzige Botschaft erarbeitet,
die aber drei separate Bundesratsbeschlüsse enthält. Alle drei
unterstehen dem fakultativen Referendum.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Christine Gante (031 323 25 74), Jean-Blaise Paschoud (031 323 52 27)
und Elisabeth Rotzetter (031 322 73 75), Eidg. Steuerverwaltung

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

2.10.2000