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Steuererhöhung auf Zigaretten

PRESSEMITTEILUNG

Steuererhöhung auf Zigaretten

Der Zigarettenpreis steigt auf den 1. Januar 2001 um 10 Rappen je
Päckli. Die Erhöhung der Tabaksteuer (ohne Mehrwertsteuer) wird dem Bund
Mehreinnahmen von rund 64 Millionen Franken bringen. Damit verbessert
sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der ausschliesslich der
Mitfinanzierung der AHV/IV dient, im Jahr 2001 auf zirka 1,73 Milliarden
Franken.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Steuer auf
Zigaretten einmal mehr anzuheben. Seit 1990 erhöht er die Tabaksteuer
damit bereits zum achten Mal.

Die Erhöhung der Tabak- und der Mehrwertsteuer hat einen Preisaufschlag
von 10 Rappen je Päckli zur Folge. Der Detailverkaufspreis der in der
Schweiz meistverkauften Sorten steigt damit von Fr. 4.60 auf Fr. 4.70 je
Päckli.

Die Steuererhöhung tritt am (3. Oktober 2000) in Kraft. Hersteller und
Importeure profitieren jedoch bis Ende 2000 von einer Übergangsregelung,
so dass der Konsument die Erhöhung erst ab 1. Januar 2001 zu spüren
bekommen wird.

Zusammen mit der Mehrwertsteuer kann mit Mehreinnahmen von rund 70
Millionen Franken gerechnet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Chef Sektion Tabak- und
Bierbesteuerung, Tel. 031 322 66 79

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

2.10.2000