Rassistische Äusserungen eines Beamten haben Folgen
PRESSEMITTEILUNG
Rassistische Äusserungen eines Beamten haben Folgen
Ein Beamter der Oberzolldirektion hat in seiner Freizeit im Internet
wiederholt rassistische Äusserungen gemacht.
Die Oberzolldirektion missbilligt und verurteilt diese Aktivitäten in
aller Schärfe. Sie toleriert sie nicht und hat deshalb die
Nichtwiederwahl sowie die sofortige Dienstenthebung des Betroffenen
verfügt. Der fehlbare Beamte hat seinen Arbeitsplatz bereits verlassen.
Die Bundespolizei hat den Fall dem Kanton Schwyz, wo der Provider
ansässig ist, zur strafrechtlichen Beurteilung überwiesen.
EIDGENÖSSISCHE ZOLLVERWALTUNG
Für weitere Auskünfte:
Jakob Rutz, Stellvertretender Direktor, Eidg. Oberzolldirektion, Tel.
031 / 322 65 02
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25.9.2000