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Kreditsperrungsbeschluss nicht aufweichen

PRESSEMITTEILUNG

Kreditsperrungsbeschluss nicht aufweichen

Die Festlegung einer Limite von 500‘000 Franken ist aus Sicht des
Bundesrates ein ungeeignetes Kriterium, um weitere Ausnahmen von der
Kreditsperre festzulegen. Er lehnt darum eine Motion von Nationalrätin
Hildegard Fässler (SP/SG) ab, die auf eine entsprechende Änderung des
Kreditsperrungsbeschlusses abzielte.

Die Bundesversammlung kann im Bundesbeschluss über den Voranschlag die
bewilligten Zahlungs- und Verpflichtungskredite sowie die Zahlungsrahmen
teilweise sperren. So legt es der Bundesbeschluss über die Sperrung und
die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen
Eidgenossenschaft (Kreditsperrungsbeschluss, KSB) fest. Die Motionärin
verlangte mit ihrem Vorstoss, vom KSB Kredite auszunehmen, welche den
Betrag von 500'000 Franken nicht überschreiten.

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, die bisher zweimalige
Anwendung der Kreditsperre habe deren wirkungsvollen und wichtigen
Beitrag zur Erreichung der Haushaltsziele klar gezeigt. Das
Gesamtvolumen der Kreditsperrungen habe sich 1997 auf 528 Millionen und
1999 auf rund 182 Millionen Franken belaufen.

Eine Ausnahmeregelung für Kredite unter 500'000 Franken bezeichnet die
Landesregierung als nicht sachgerecht. Die Problematik der Festlegung
einer Limite erläutert sie am Beispiel des gescheiterten Versuchs,
sogenannte Bagatellsubventionen zu identifizieren. Bei der Prüfung der
Bundessubventionen (Bericht vom 14.April 1999) habe sich gezeigt, dass
weder quantitative noch qualitative Kriterien bestünden, um
Bagatellsubventionen zu erkennen. Eine rein betragsmässige Definition
des Subventionsanspruchs, so ergab der Bericht, ist auf Grund der
unterschiedlichen Finanzkraft der potentiellen Empfänger problematisch.
Ähnliches gilt nun umgekehrt bei kleinen Krediten, weshalb nicht
allgemeingültig sein kann, was die Motionärin festhält: „Gerade für
Bezügerinnen und Bezüger kleinerer Kredite kann eine Kürzung zu grossen,
ja existenziellen Schwierigkeiten führen.“

Die Kreditsperre bezeichnet der Bundesrat als eher grobes
Sparinstrument. Namhafte Entlastungen könnten mit diesem Instrument aber
nur dann erzielt werden, wenn die Ausnahmen möglichst eng definiert und
alle Bundesausgaben gleich behandelt würden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, 031 324 92 16

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25.9.2000