Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Minergie-Standard als Massstab für den Bund

PRESSEMITTEILUNG

Minergie-Standard als Massstab für den Bund

Der Minergie-Standard soll bei zukünftigen Bauten des Bundes und bei vom
Bund subventionierten Bauten als zusätzliches Ziel gelten. Dies schreibt
der Bundesrat in seinen Erwägungen zu einer entsprechenden Motion der
Kommission für öffentliche Bauten (KöB) des Nationalrates. Im Sinne
einer nachhaltigen Entwicklung und einer Vorbildhaltung des Bundes
gegenüber andern öffentlichen und privaten Bauherren hat der Bundesrat
heute die Motion gutgeheissen.

Ohne weitere Begründung hatte die KöB des Nationalrates den Bundesrat am
11. Mai 2000 beauftragt, Massnahmen dafür zu ergreifen, dass der
Minergie-Standard im Gebäudebereich als zusätzliches Ziel verfolgt wird.
Dies für alle Bundesbauten und für Bauten, die vom Bund subventioniert
werden.

Minergie - vier Kriterien entscheiden

Die vier wichtigsten Voraussetzungen, um den Minergie-Standard zu
erreichen, sind:

- eine dichte Hülle (damit auch bei Wind keine kalte Luft hereinzieht);
- eine dicke Wärmedämmung (damit im Winter die Wärme nicht durch Wände,
Dach und Fenster verlorengeht und im Sommer nicht hereinkommt);
- ein gutes Belüftungssystem (damit die Vorteile der Dichtheit und
Wärmedämmung nicht wegen geöffneten Fenstern für die Frischluftzufuhr
zunichte gemacht werden müssen);
- eine kompakte Geometrie. Quelle: UVEK

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung bereit gezeigt, die
Motion entgegenzunehmen. Er führt in seinen Erwägungen unter anderem an,
dass sich im Minergie-Standard erstellte Bauten durch einen tiefen
Energieverbrauch bei einem erhöhten Komfort auszeichnen. Zur
Finanzierung der entstehenden Mehrkosten bei bundeseigenen Bauten
schreibt die Landesregierung, sie könne gegebenenfalls im Rahmen des
Nachfolgeprogramms von Energie 2000, nämlich von "EnergieSchweiz", einen
speziellen Kredit bewilligen. Durch tiefere Betriebskosten würden die
Mehrinvestitionen längerfristig dem Bund wieder rückerstattet. Dieses
Vorgehen habe
 sich bewährt und garantiere, dass über-haupt zusätzliche Massnahmen im
Energiebereich realisiert werden könnten. Die Finanzierung sei jedoch
noch nicht gesichert.

Bei subventionierten Bauten sollen die entstehenden Mehrkosten laut
Bundesrat mit dem gleichen Prozentsatz subventioniert werden wie die
restlichen Kosten. Die Höhe dieser Kosten seien zum heutigen Zeitpunkt
noch nicht zu beziffern. Personelle Auswirkungen für die
Bundesverwaltung durch die Entgegennahme der Motion ergäben sich
hingegen nicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gregor Saladin, Bundesamt für Bauten und Logistik, 076 331 74
38

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

25.9.2000