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Doppelbesteuerungsabkommen mit Moldova

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Moldova

Das am 13. Januar 1999 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Schweiz und Moldova ist am 22. August 2000 in Kraft
getreten. Es findet hinsichtlich der Quellensteuern sowie auch der
übrigen Steuern ab 1. Januar 2001 Anwendung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

22.9.2000