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Bundesrat sieht keinen Anlass zur Aufhebung des Bankgeheimnisses

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat sieht keinen Anlass zur Aufhebung des Bankgeheimnisses

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Interpellation von
Ständerat Büttiker behandelt, welche Auskunft über die Auswirkungen des
EU-Entscheids von Feira und über die Zukunftsstrategie des Bundesrates
zum schweizerischen Bankgeheimnis sowie zum Schutz des Finanzplatzes
Schweiz verlangt.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass sich die
EU-Mitgliedstaaten vorerst lediglich auf gewisse „Eckpunkte“ der
Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen geeinigt haben, die von
einzelnen EU-Mitgliedstaaten zudem noch durch verschiedene Erklärungen
und Vorbehalte relativiert worden sind. Der endgültige Entscheid über
die Annahme und Durchführung der Richtlinie soll bekanntlich erst gegen
Ende 2002 gefällt werden, wobei Einstimmigkeit gefordert ist. Ein
Bericht über die Gespräche der EU-Kommission mit Drittstaaten über die
Einführung „gleichwertiger“ Massnahmen soll die Grundlage für den
Entscheid bilden.

Die Landesregierung hat bereits wiederholt betont, dass es nicht im
Interesse der Schweiz liege, Geschäfte anzuziehen, welche bloss darauf
ausgerichtet sind, eine EU-Regelung für die Besteuerung
grenzüberschreitender Zinszahlungen zu umgehen. Sofern die EU ein
wirksames System zur umfassenden Zinsbesteuerung einführt und unter der
Voraussetzung, dass neben den EU-Mitgliedstaaten mit ihren
angegliederten Gebieten auch die wichtigsten Finanzzentren ausserhalb
der EU in dieses System eingebunden werden, sei die Schweiz bereit, auf
der Grundlage ihrer eigenen Rechtsordnung nach Wegen zu suchen, um ein
Ausweichen auf die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. Die
Einführung eines Meldesystems steht für den Bundesrat jedoch nicht zur
Diskussion.

Der Bundesrat bringt in seiner Antwort klar zum Ausdruck, dass er am
Bankgeheimnis in seiner heutigen Ausgestaltung festhält. Er wird diese
Haltung auch in den anstehenden Gesprächen mit der EU-Kommission
einnehmen. Im Sinne des EU-Richtlinienentwurfs, der von Drittstaaten
nicht die Ergreifung derselben, sondern gleichwertiger Massnahmen
fordert, geht der Bundesrat nach wie vor davon aus, dass eine
zweckdienlich erweiterte Quellenbesteuerung ein dem Meldesystem
gleichwertiges Instrument darstellt.

Weiter hält der Bundesrat fest, dass der vom Fiskalkomitee der OECD
kürzlich verabschiedete Bericht über den Zugang zu Bankinformationen für
steuerliche Zwecke den Schutz der Vertraulichkeit der Beziehungen
zwischen Banken und ihren Kunden grundsätzlich anerkennt. Nur in
gewissen Bereichen, unter anderem in Fällen, denen ein
Steuerbetrugsdelikt vorliegt, werden die Staaten eingeladen, ihre
Rechtsordnung und Verwaltungspraxis zu überprüfen und, sofern machbar,
Anpassungen vorzusehen.

Der Bundesrat betont jedoch, dass für die Schweiz weder die
Entwicklungen innerhalb der EU zur Zinsbesteuerung noch die Arbeiten der
OECD betreffend das Bankgeheimnis dessen Aufhebung oder eine über den
heutigen Stand hinausgehende Relativierung erfordern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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13.9.2000