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Sozialplan: Erster Jahresbericht genehmigt

PRESSEMITTEILUNG

Sozialplan: Erster Jahresbericht genehmigt

Im Jahr 1999 hat der Bund knapp 51 Mio Franken für Auffangmassnahmen im
Rahmen des Sozialplans aufgewendet. Dies geht aus dem ersten
Jahresbericht über den Vollzug des Sozialplans der allg.
Bundesverwaltung hervor, den der Bundesrat heute genehmigt hat.

Die allg. Bundesverwaltung hat seit dem 1. Juli 1998 einen Sozialplan.
Er wurde zusammen mit den vier Dachverbänden des Bundespersonals (FöV,
transfair, SMPV, VKB) erarbeitet. Der Sozialplan ermöglicht im Rahmen
der Regierungs- und Verwaltungsreform eine departementsübergreifend
koordinierte Personalpolitik. Oberste Priorität geniessen dabei die
Weiterbeschäftigung, die Stellenvermittlung, die berufliche
Weiterbildung oder Umschulung von Personen, deren Arbeitsplatz
aufgehoben wird. Neben diesen Massnahmen besteht auch die Möglichkeit,
vorzeitige Pensionierungen vorzunehmen. Die Gesamtkosten der im
Sozialplan vorgesehenen Massnahmen betragen für das Jahr 1999 gut 51 Mio
Franken. Davon wurden knapp 50,1 Mio Franken für die vorzeitige
Pensionierung von 283 Personen aufgewendet.

Die allgemeine Bundesverwaltung hat mit der Anwendung des Sozialplans
bewiesen, dass sie eine vorbildliche und verlässliche Arbeitgeberin ist,
die geeignete Lösungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sucht.
So werden Entlassungen nur dann vorgenommen, wenn keine der im
Sozialplan vorgesehenen Auffangmassnahmen möglich ist. Das war 1999 bei
17 Personen der Fall.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Roland Hämmerli, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 73
Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30

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13.9.2000