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Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien

PRESSEMITTTEILUNG

Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Botschaft zuhanden der
Bundesversammlung über ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien gutgeheissen. In dieser Botschaft
kommentiert der Bundesrat die Änderungen des geltenden Abkommens und
ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen.

Am 16. Februar 2000 konnte mit Indien ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet werden. Die Änderung des
Abkommens wird wesentlich dazu beitragen, die Konkurrenzfähigkeit der in
Indien tätigen schweizerischen Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus
anderen westeuropäischen Staaten wieder herzustellen. In diesem
Zusammenhang ist hervorzuheben, dass das für die Schweiz zentrale
Anliegen der Herabsetzung der Quellensteuersätze bei Dividenden, Zinsen,
Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen im Sinne der im Abkommen
von 1994 enthaltenen Meistbegünstigungsklausel erfolgreich durchgesetzt
werden konnte.

Botschaft und Text des Protokolls werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse-und Informationsdienst

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13.9.2000