Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Sichere Investitionen des AHV-Ausgleichsfonds

PRESSEMITTEILUNG

Sichere Investitionen des AHV-Ausgleichsfonds

Die getätigten Investitionen des AHV-Ausgleichsfonds in ausländische
Währungen bergen nur ein geringes Risiko: Per 30. Juni 2000 waren
nämlich nur 2,9 Prozent des Fondsvermögens in diese Anlagekategorie
investiert, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation
von Nationalrat Giuliano Bignasca (Lega/TI) schreibt.

Bignasca hatte vom Bundesrat unter anderem wissen wollen, wie die
Anlagestruktur des Ausgleichsfonds aussieht und inwiefern sie sich von
jener der Pensionskassen unterscheidet. Zudem fragte er an, ob
angesichts des gegenwärtigen Börsenniveaus und der Volatilität der
Aktienmärkte nicht eine gewisse Vorsicht in Bezug auf Investitionen in
Aktien angebracht sei.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass die Richtlinien für die
Vermögensanlage grundsätzlich vom Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds
erlassen werden. Die Anlagestrategie des Verwaltungsrates sehe vor, dass
26 Prozent des Vermögens des Ausgleichsfonds in Schweizer Aktien
angelegt würden, doch habe sich dieser Anteil Ende Juni 2000 erst auf
20,2 Prozent belaufen. Der Anteil der Obligationen in Fremdwährung
betrage 2,9 Prozent, der Anteil Immobilien 1Prozent. 41,5 Prozent des
Vermögens sind langfristig (Obligationen, Darlehen) angelegt, 34,4
Prozent kurzfristig (Obligationen, Darlehen, liquide Mittel).

Währungs-, Markt- und Zinsänderungsrisiko

Die Investitionen in fremder Währung weisen laut Bundesrat hauptsächlich
zwei Risiken auf: Einerseits das Währungsrisiko, das sich aus den
Devisenschwankungen ergibt, anderseits das Marktrisiko, das - wie auch
bei Investitionen in Schweizer Franken - je nach Anlagewert variiert.

Investitionen in Obligationen, die auf fremde Währungen (wie auch auf
Franken) lauten, weisen neben dem Währungs- ein Zinsänderungsrisiko auf,
schreibt die Landesregierung weiter. Die Volatilität der Anlagen in
fremder Währung betrage 6 Prozent pro Jahr. Ende Juni 2000 seien 2,9
Prozent des Vermögens des Ausgleichsfonds
 in diese Anlagekategorie investiert gewesen. Fazit des Bundesrates:
„Das Risiko ist also gering.“

AHV-Fonds ohne ausländische Aktien

Im Unterschied zu den Pensionskassen ist es dem Ausgleichsfonds noch
nicht gestattet, ausländische Aktien zu erwerben. Wegen des sogenannten
Umlageverfahrens muss der Fonds auch grosse Liquiditäten bereitstellen,
weshalb die Investitionen im Immobilienbereich im Vergleich zu einer
Pensionskasse bescheiden sind. Die Pensionskassen verfolgen zudem je
eigene Anlagestrategien, weshalb sich ein Vergleich mit dem
Ausgleichsfonds als schwierig erweist, wie der Bundesrat festhält.

Einer schrittweisen Erhöhung der in Schweizer Aktien angelegten Bestände
auf die vorgesehenen 26 Prozent will sich der Bundesrat weder
verschliessen noch ihr Vorschub leisten, ist doch allein der
Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds für diese Veränderung des
Portefeuilles zuständig. Die Landesregierung hält lediglich fest, dass
bei vermehrten Investitionen in Aktien grössere Wertschwankungen des
AHV-Fonds in Kauf zu nehmen seien. Aber: „Im Gegenzug ergibt sich die
Möglichkeit, eine bessere Performance zu erzielen.“

Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass er grossen Wert auf die
Qualität der Fondsverwaltung lege. Er habe aber nicht die Absicht, sich
in die Tätigkeit des Verwaltungsrates einzumischen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Thomann, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 71

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

13.9.2000