Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat will keine zusätzlichen Entlastungen bei der direkten Bundessteuer

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat will keine zusätzlichen Entlastungen bei der direkten
Bundessteuer

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Motion von Nationalrat
Raggenbass behandelt, die zusätzliche Massnahmen zur Milderung der
Progression bei der direkten Bundessteuer verlangt. Er stellt dem
Parlament den Antrag, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Der Motionär will im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit das
"Ungleichgewicht" zwischen direkten und indirekten Steuern u.a. durch
eine Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer korrigieren
und damit vor allem den Mittelstand entlasten. Diese Massnahme soll
zusätzlich zur bereits eingeleiteten Reform der Familienbesteuerung
erfolgen.

Der Bundesrat erachtet die Erhaltung der Standortattraktivität der
Schweiz als wichtig. Er will die Fiskalquote niedrig halten. Den
Handlungsspielraum, der sich aufgrund der heutigen Wirtschaftsprognosen
ergibt, hat der Bundesrat mit seinem Steuerpaket vom 13. März 2000
festgehalten. Er sieht bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung gezielte
Entlastungen im Umfange von 1,3 Milliarden Franken vor. Weiter gehende
Entlastungen sind im Hinblick auf die Umsetzung der im Finanzleitbild
des Bundesrates vorgesehenen antizyklischen Finanzpolitik nicht möglich.

Die geplanten Entlastungen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung
werden sich bei praktisch allen Steuerpflichtigen auswirken und - je
nach Modell - vor allem die mittleren Einkommen markant entlasten.
Angesichts der hängigen Projekte bei der direkten Bundessteuer erachtet
es der Bundesrat deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als opportun,
zusätzliche Steuerentlastungen ins Auge zu fassen. Da die Vorschläge der
Motion im Rahmen der hängigen Gesetzgebungsprojekte bereits teilweise
realisiert werden, beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion in
ein Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Arthur Gross, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 89 76

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

6.9.2000