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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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NFA-Weichenstellungen

PRESSEMITTEILUNG

NFA-Weichenstellungen

Nach der Vernehmlassung zum Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und
Kantonen (NFA) wurde das Projekt in einem Fachausschuss in wichtigen
Punkten nachgebessert.  Gestützt darauf hat das aus Delegationen des
Bundesrates und der Kantonsregierungen bestehende Politische
Steuerungsorgan (SO) die weiteren Weichen für die Botschaft ans
Parlament gestellt. An der Grundidee des NFA und an dessen integralen
Umsetzung hält das SO fest, hingegen soll (nebst punktuellen
Nachbesserungen in Einzelbereichen) der Sozialbereich mittels
bundesweiten Mindeststandards abgesichert werden. Im Oktober wird das SO
die Globalbilanz beraten, welche die Tendenzen der finanziellen
Auswirkungen auf die Kantone darstellt. Bis Ende Jahr soll dem Bundesrat
die Botschaft vorgelegt werden.

Der NFA wird gegenüber dem heutigen Finanzausgleich die Mittel wirksamer
und gerechter einsetzen: mit dem Ausgleich volkswirtschaftlich
schädlicher und politisch stossender  Differenzen zwischen den Kantonen,
mit Anreizen für den effizienten Einsatz der Steuermittel, und mit
flexiblen Zusammenarbeitsformen über die Kantonsgrenzen hinweg. Für
möglichst viele Aufgaben wird künftig vermehrt entweder der Bund oder
die Kantone zuständig sein, Wo Aufgaben weiter im Verbund gelöst werden,
soll die Zusammenarbeit stufengerechter und wirkungsvoller erfolgen.
Dabei werden die wichtigsten Ziele, vor allem im Sozialbereich, mit
bundesweiten Mindeststandards vorgegeben. Damit der NFA das gewünschte
Mass an Effizienzsteigerung und Entflechtung bewirken kann, ist nach
Auffassung des SO sowohl die integrale (also nicht gestaffelte)
Umsetzung als auch das Festhalten an einem minimalen Umfang der
erfassten Aufgaben nötig. Andererseits konnten zahlreiche Begehren aus
der Vernehmlassung übernommen werden, ohne die grundsätzlichen
NFA-Zielsetzungen zu gefährden.

Minimalstandards im Sozialbereich

Bei den Sozialversicherungen, vor allem bei der  Invalidenversicherung,
wurden die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten  Befürchtungen  ernst
genommen. Ziel
 des NFA ist wohl die Zuweisung bestimmter Aufgaben an die Kantone,
hingegen weder Sozialabbau noch willkürliche Unterschiede bei der
Erfüllung der Aufgaben. Deshalb sieht das SO neu Leitplanken und
Mindeststandards des Bundes vor, welche landesweit zum Tragen kommen.
Hierzu sind entsprechende Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen
auszuarbeiten und Präzisierungen im Botschaftstext vorzusehen.
? Ergänzungsleistungen zur AHV: Die Existenzsicherung bleibt
Bundesaufgabe. Die Finanzierung der Heimkosten geht an die Kantone über.
In der Botschaft wird festgehalten, dass die Aenderungen nur die
finanziellen Zuständigkeiten und nicht die Aufgabenerfüllung an sich
betreffen.
? IV-Sonderschulung: Im Schulartikel der Bundesverfassung soll die
Pflicht der Kantone für eine ausreichende und unentgeltliche
Sonderschulung aller behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum
vollendeten 18., allenfalls 20. Lebensjahr) verankert werden.
? Wohnheime, Behindertenwerkstätten, Institutionen für die berufliche
und medizinische Eingliederung: Der Bau und Betrieb durch die Kantone
wird mit Leitplanken des Bundesgesetzgebers in Form von
Eingliederungszielen flankiert. Damit bestehen landesweit gültige,
konkrete Vorgaben. Die Kantonsvertreter im SO erklärten den Willen und
die Fähigkeit der Kantone, diese Aufgabe wahrzunehmen. Formulierung und
Umfang der Zielvorgaben behandelt das SO im Oktober.
? Spitex: Die Unterstützung der gesamtschweizerischen Tätigkeiten der
Alters- und Behindertenhilfe sowie der Spitex-Organisationen bleibt beim
Bund - die Spitex-Basisorganisationen für Hilfe und Pflege zuhause kommt
wie vorgesehen zu den Kantonen.

Verbesserungen und Verzichte

Ohne Gefährdung der Gesamtwirkung des NFA konnten diverse punktuelle
Wünsche aus der Vernehmlassung aufgenommen werden:
? Verkehr: Im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs werden die
jeweiligen Rollen zwischen Bund und Kantonen genau definiert. Im
öffentlichen Agglomerationsverkehr soll im Rahmen der vorgesehenen
Zweckverbände ausserhalb des NFA Möglichkeiten zur Finanzierung von
Grossprojekten geprüft werden,  zum Beispiel im Rahmen von Bahn 2000 (2.
Etappe) über den FinÖV-Fonds. Bau, Erweiterung, Unterhalt und Betrieb
von Nationalstrassen kommen zum Bund, hingegen soll für die
Fertigstellung des beschlossenen Netzes die heutige Kompetenz- und
Finanzierungsregelung beibehalten werden.
? Hochschulen: Je nach Stand der Arbeiten für  einen neuen
Hochschulartikel in der Bundesverfassung (Expertenkommission unter der
Leitung von Staatssekretär Charles Kleiber) kann der Hochschulbereich
aus dem NFA ausgeklammert werden. Die Arbeiten am neuen Hochschulartikel
dürften erwartungsgemäss den Zielen und Grundsätzen des NFA Rechnung
tragen.
 ? Teile der NFA-Vorschläge zum Sport (zB die Aufhebung des
Obligatoriums für die dritte Turnstunde), die vorgesehene
Kantonalisierung der Wohnbauförderung, Teile der Berufsbildung sowie die
Kantonalisierung der Fuss- und Wanderwege werden fallen gelassen und aus
dem NFA ausgeklammert. Diese Bereiche waren in der Vernehmlassung sehr
umstritten, sie sind jedoch für die Gesamtwirkung des NFA nicht zentral.

Instrumente

Bei der interkantonalen Zusammenarbeit zielen diverse Nachbesserungen
darauf ab, die Stellung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Die
sogenannte „horizontale Zusammenarbeit“ (unter Kantonen und Regionen)
soll zudem verfassungsrechtlich besser abgesichert werden. Auch eine
grundlegende Ueberarbeitung des soziodemographischen
Belastungsausgleichs zielt auf eine verstärkte Berücksichtigung der
Kernstädte ab. Der Ressourcenausgleich zwischen finanzstarken und
finanzschwachen Kantonen wurde in der Vernehmlassung begrüsst. Der
häufige Wunsch, alle Kantone in den Ausgleich einzubeziehen, soll
aufgenommen werden. Bezüglich finanziellem Umfang der
NFA-Ausgleichsinstrumente müssen noch weitere Berechnungen angestellt
werden. Auch der Ressourcenindex stiess auf Zustimmung. Er wurde aber im
Vernehmlassungsverfahren als zu kompliziert beurteilt. Eine
Vereinfachung kann erzielt werden, indem von der ursprünglich
vorgesehenen Konstruktion eines Normtarifs zu einem Modell gewechselt
wird, das auf der Steuerbemessungsgrundlage gemäss direkter Bundessteuer
basiert. Im weiteren soll transparent werden, wo und wie sich der
Finanzausgleich im engeren Sinn gegenüber dem heutigen Zustand auswirkt
und in welchem Ausmass die Steuerbelastungs-Unterschiede reduziert
werden können.

Weiteres Vorgehen: Globalbilanz bis Oktober - Botschaft noch 2000 im
Bundesrat

Gestützt auf die Entscheide des  SO können nun die Berechnungen zur
Globalbilanz, welche die ersten Tendenzen der finanziellen Auswirkungen
der Reform für Bund und Kantone darstellt, zügig an die Hand genommen
werden. Diese wird eine provisorische Auslegeordnung bringen, über die
das SO am  23. Oktober diskutieren wird. Die Globalbilanz hat lediglich
indikativen Charakter. Sie wird für die zweite NFA-Botschaft
(Zeithorizont: 2004) aufgrund der dannzumal vorliegenden Zahlen und
neuen statistischen Grundlagen ohnehin zu aktualisieren sein.

Auf Antrag der Kantonsvertreter ist für einzelne vom NFA in der
Startphase besonders belasteten Kantone bis zur Oktobersitzung des SO
eine zeitlich und betragsmässig begrenzte Übergangsfinanzierung zu
erarbeiten. Diese Finanzierung würde von den Kantonen und (zu einem
geringeren Teil) vom Bund gemeinsam getragen.

Die Finanzdirektorenkonferenz (für die laufenden Arbeiten an der
Globalbilanz) und die Konferenz der Kantonsregierungen (für die
Würdigung der gesamten NFA-Vorlage) sind im weiteren politischen
Entscheidungsprozess einbezogen. Dem Bundesrat soll noch Ende dieses
Jahres die umfangreiche Botschaft zum NFA unterbreitet werden, so dass
ab 2001 die Beratungen in den Kommissionen des National- und Ständerates
und die Parlamentsdebatte stattfinden können.

Erste NFA-Botschaft: Beinhaltet sämtliche notwendigen
Verfassungsänderungen zu den querschnitts- als auch aufgabenbezogenen
Erneuerungen sowie das total revidierte Bundesgesetz über den
Finanzausgleich. Voraussichtliche obligatorische Volksabstimmung: je
nach Verlauf der parlamentarischen Beratungen ab 2003 möglich.

Zweite NFA-Botschaft: Diese wird sämtliche notwendigen Änderungen der
Spezialgesetzgebung beinhalten, so die Teilrevisionen zum
Finanzhaushalts- und Subventionsgesetz und zu den aufgabenbezogenen
Spezialgesetzen. Aus heutiger Sicht dürfte die zweite NFA-Botschaft ca.
2003 dem Parlament unterbreitet werden.

Zusammensetzung des Politischen Steuerungsorgans:
Bundesseite:
Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bundesräte Joseph Deiss und Kaspar Villiger
(Vorsitz)
Mit beratender Stimme: Peter Siegenthaler, Direktor EFV und Daniel
Eckmann, Kommunikationsdelegierter EFD
Kantonsseite:
Regierungsräte Peter Schönenberger (SG), Präsident KdK, Hans Lauri (BE),
Präsident FDK und Charles Favre (VD), Präsident der Westschweizer
Regierungskonferenz.
Mit beratender Stimme: André Baltensperger, Sekretär KdK

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gérard Wettstein, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 97 61

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