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Eidgenössische Bankenkommission beurteilt Banken wegen Abacha-Geldern

Daniel Zuberbühler
031 322 69 20
031 322 69 26
daniel.zuberbuehler@ebk.admin.ch
Abacha-Untersuchung
4. September 2000

EMBARGO:  Montag, 4. September 2000, 10.00 Uhr

Eidgenössische Bankenkommission beurteilt Banken wegen Abacha-Geldern

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) gab am Montag die Ergebnisse
ihrer umfassenden Untersuchungen über die Geschäftsbeziehungen von
Schweizer Banken mit der Entourage des ehemaligen Präsidenten von
Nigeria, Sani Abacha bekannt. In ihrem Bericht stellte sie bei
verschiedenen Banken Schwachstellen fest. Nebst dem Finanzplatz Schweiz
sind auch andere Finanzplätze betroffen.
Gegenstand der Untersuchungen bei insgesamt 19 Banken bildete die Frage,
ob die Banken, welche Gelder aus dem Umfeld des ehemaligen Präsidenten
von Nigeria, Sani Abacha entgegengenommen haben, dabei ihre
aufsichtsrechtlichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
Sorgfaltspflichten nur teilweise erfüllt
Die EBK stellte fest, dass fünf Banken ihren Sorgfaltspflichten
vollumfänglich nachgekommen sind. Bei 6 Banken eruierte die EBK
Sorgfaltspflichtverletzungen und organisatorische Schwachstellen, die
jedoch nicht derart schwerwiegend waren, dass sich einschneidende
Massnahmen aufdrängten. Bei einer dritten Gruppe von 6 Banken musste die
EBK aufgrund ihrer Untersuchungen dagegen teilweise gravierende
Verletzungen der Sorgfaltspflicht und organisatorische Mängel
feststellen. Diese Feststellungen hatten auch personelle und
organisatorische Konsequenzen.
Meldepflicht erfüllt
Nach Ansicht der EBK sind die Banken der vom Geldwäschereigesetz
vorgeschriebenen Meldepflicht nachgekommen, sobald sie Hinweise für eine
möglicherweise deliktische Herkunft der Abacha-Gelder hatten. Ebenso
sind die Gelder intern gesperrt worden, wie dies das Geldwäschereigesetz
verlangt.
Internationale Dimension
Die Untersuchungen der EBK zeigen, dass nicht nur schweizerische
Bankinstitute aus dem Umfeld von Abacha entgegengenommen haben, sondern
auch andere wichtige internationalen Finanzplätze betroffen sind.
Fazit der EBK
Der Präsident der EBK, Dr. Kurt Hauri, zog folgendes Fazit:

„Die Tatsache allein, dass bedeutende Vermögenswerte zweifelhafter
Herkunft aus dem nahen Umfeld des ehemaligen nigerianischen Präsidenten
Sani Abacha auf Konten von Schweizer Banken lagen, ist höchst
unerfreulich und schadet dem Ansehen des Schweizer Finanzplatzes. Dieser
und die Schweiz als Ganzes haben kein Interesse an Korruptionsgeldern
und anderen Geldern deliktischer Herkunft. Die Untersuchungen und die
Massnahmen der EBK sowie  das entschlossene und kooperative Vorgehen der
Schweizer Strafverfolgungs- und Rechtshilfebehörden zeigen aber, dass
die Schweiz gewillt ist, unmissverständlich gegen den Missbrauch ihres
Finanzplatzes vorzugehen. Da bei weitem nicht nur der Schweizer
Finanzplatz betroffen ist, setzt sich die EBK entschlossen dafür ein,
das Thema der Behandlung von Korruptionsgeldern durch die Banken einer
internationalen Regelung zuzuführen.“

Notiz zuhanden der Medien:

? Für zusätzliche Informationen steht Daniel Zuberbühler, Direktor des
Sekretariates der EBK, ab Montag 10.00 Uhr zur Verfügung (+41 31 322 69
20)

? Zum gleichen Zeitpunkt ist dieses Communiqué (auf d,f, und e) sowie
der Bericht der EBK über die „Abacha-Gelder bei Schweizer  Banken“ (auf
d und f) i auf  der website der EBK (www.ebk.admin.ch) abrufbar.

4.9.2000