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Zahlungsbilanzhilfe an Bulgarien

PRESSEMITTEILUNG

Zahlungsbilanzhilfe an Bulgarien

Die Schweiz gewährt Bulgarien einen Zahlungsbilanzhilfekredit von 12
Mio. $. Der Kredit ist Teil einer von der sogenannten G-24 koordinierten
Aktion. Zweck der Aktion ist die Erhöhung der bulgarischen
Währungsreserven und damit die Verhinderung von Zahlungsbilanzproblemen.
Das Darlehen wird zu Marktbedingungen verzinst.

Der Bundesrat hat eine Zahlungsbilanzhilfe von 12 Mio. $ für Bulgarien
gutgeheissen. Der Kredit ist Teil einer von der Gruppe der 24 (G-24)
koordinierten Aktion zur Schliessung einer Finanzierungslücke für die
Jahre 1998-2001 in Höhe von rund 350 Mio. $. Seit dem politischen und
wirtschaftlichen Umbruch in Mittel- und Osteuropa koordinieren die
OECD-Länder ihre Anstrengungen zugunsten dieser Staaten innerhalb der
sogenannten G-24. Eine ganze Reihe von Ländern ist bisher in den Genuss
von entsprechenden Krediten gekommen, an denen sich auch die Schweiz
beteiligt hat. Mit diesen Hilfsmassnahmen sollen
Zahlungsbilanzschwierigkeiten vermindert und die Währungsreserven erhöht
werden, wodurch sich die Aussichten für den eingeschlagenen Reformweg
verbessern.

Die Mittel der G-24 sollen die Finanzhilfen ergänzen, die vom
Internationalen Währungsfonds (IWF) und andern internationalen
Finanzinstitutionen zur Verfügung gestellt werden. Als Bedingung für
eine G-24-Hilfe wird ein vom IWF akzeptiertes und finanziell
unterstütztes Wirtschaftsprogramm vorausgesetzt. Die Schweiz gewährte
Bulgarien bereits für das Jahr 1991 einen Zahlungsbilanzhilfekredit in
Höhe von 32 Mio. $, welcher mittlerweile zurückbezahlt worden ist.

Als Rechtsgrundlage für die Durchführung dieser Zahlungsbilanzhilfe
dient der Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an
internationalen Währungsmassnahmen. Das Darlehen an Bulgarien hat eine
Laufzeit von sieben Jahren. Die Verzinsung erfolgt zu Marktbedingungen.
Die Finanzierung des Zahlungsbilanzkredits wird von der Schweizerischen
Nationalbank (SNB) übernommen, wobei der Bund der SNB dabei die
fristgerechte Erfüllung der Vereinbarung garantiert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 322 60 48

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23.8.2000