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Bestechungsgelder ab 1. Januar 2001 nicht mehr von den Steuern abziehbar

PRESSEMITTEILUNG

Bestechungsgelder ab 1. Januar 2001 nicht mehr von den Steuern abziehbar

Der Bundesrat hat heute die im Dezember 1999 verabschiedeten Änderungen
des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes
über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
auf den 1. Januar 2001 und damit auf Beginn der nächsten Steuerperiode
in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden Zahlungen von
Bestechungsgeldern an Beamte in der Schweiz und im Ausland steuerlich
nicht mehr berücksichtigt. Folglich können natürliche Personen solche
Zahlungen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen, und bei
juristischen Personen gelten sie nicht mehr als geschäftsmässig
begründeter Aufwand.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 52
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 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

23.8.2000