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Konsultation zur Revision der Umsatzabgabe

PRESSEMITTEILUNG

Konsultation zur Revision der Umsatzabgabe

Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat am 21. August Parteien,
Spitzenverbände und weitere interessierte Verbände zu den Vorschlägen
einer gemischten Arbeitsgruppe zur Revision der Umsatzabgabe
(Börsenstempel) angehört. Im Zentrum der Hearings standen Entlastungen
im Umfang von jährlich 500 Millionen Franken, insbesondere bei
institutionellen Anlegern sowie beim Handel mit inländischen Aktien an
ausländischen Börsen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe setzen die im
Steuerpaket vom März 2000 festgelegten Massnahmen im Bereich des
Umsatzstempels um. Handlungsbedarf und Dringlichkeit wurden bezüglich
Geschäften über ausländische Börsen überwiegend anerkannt. Arbeitnehmer
und linke Parteien kritisierten vor allem das Fehlen einer Kompensation
der Steuerausfälle im Finanzsektor und lehnten deshalb die Vorschläge
insgesamt ab. Wirtschaft, Arbeitgeber und bürgerliche Parteien hoben die
Bedeutung der dringlichen Teilabschaffung für den Standort Schweiz
hervor und sprachen sich für das Vorgehen gemäss Arbeitsgruppe aus. Das
EFD sieht vor, die Revisionsvorlage bereits in den kommenden Wochen vor
den Bundesrat zu bringen, damit die eidg. Räte gegebenenfalls noch
dieses Jahr Beschluss fassen können.

Im März 2000 hat der Bundesrat ein Steuerpaket genehmigt, das noch
dieses Jahr zuhanden der eidg. Räte verabschiedet werden soll. Zweck des
Steuerpakets ist es, strukturelle Verbesserungen des Steuersystems zu
verwirklichen und den maximalen Spielraum für Entlastungen festzulegen.
Im Bereich der Umsatzabgabe ist der Bundesrat mit Blick auf den
denkbaren Verlust  des gesamten Steuersubstrats von über 2 Milliarden
wegen Abwanderung der Börsengeschäfte aus der Schweiz bereit, einen
Ausfall von maximal 500 Mio. Franken in Kauf zu nehmen. Gestützt darauf
hat das Eidg. Finanzdepartement Ende März 2000 eine gemischte
Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr gehörten insgesamt fünf Vertreter der
Schweizerischen Bankiervereinigung, der Schweizer Börse und des
Anlagefondsverbands, sowie fünf Vertreter der Eidg. Steuerverwaltung und
ein Vertreter der Schweiz. Nationalbank an. Ihre Aufgabe bestand darin,
in einem Bericht aufzuzeigen, in welchen Bereichen bei der Umsatzabgabe
gezielte Entlastungen nötig sind, um den Finanzplatz Schweiz zu stärken.

Vorgabe mit zwei Massnahmen erfüllbar

Am 30. Juni 2000 schloss die Arbeitsgruppe ihren Bericht ab und legte
ihn dem Chef des Eidg. Finanzdepartements vor. Die Arbeitsgruppe schlägt
in ihrem Bericht vor, die neue Revision der Umsatzabgabe auf zwei
Massnahmen zu konzentrieren:

- Befreiung gewisser institutioneller Anleger (öffentliche Hand,
Pensionskassen, Anlagefonds, Lebensversicherer und Vorsorgeträger -
geschätzte Mindereinnahmen von jährlich 440 Mio)
- Entlastung inländischer Effektenhändler, die dann keine Umsatzabgabe
mehr für ihre Gegenpartei abliefern müssen, wenn sie die Titel als
Mitglied einer ausländischen Börse über diese beziehen oder weitergeben
(geschätzte Mindereinnahmen von jährlich 50 Mio).

Die erste Massnahme unterscheidet zwischen der privaten
Vermögensverwaltung und institutionellen Investoren. Letztere sind
meistens Grossanleger, bei denen die  Abgabe im internationalen
Konkurrenzkampf entscheidend ins Gewicht fallen kann. Bei
institutionellen Investoren liegen die gesamten Transaktionskosten weit
tiefer als bei Privatanlegern, weshalb die Umsatzabgabe bei ihnen mehr
ins Gewicht fällt. Sie sollen deshalb entlastet werden. Die  zweite
Massnahme soll die fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken
gegenüber den ausländischen Banken dann vermeiden, wenn sie an einer
ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln. Damit sollen die
geltenden Bestimmungen der Umsatzabgabe auf die bevorstehende
Kooperation der Schweizer Börse mit der Londoner Börse "Tradepoint"
angepasst werden. Diese Kooperation soll zur Schaffung der neuen
Londoner Börse "virt-x" führen, in welche die Schweizer Börse den Handel
mit den schweizerischen "blue chips" einbringen will.

Dringlichkeit angesichts Abwanderungsgefahr am Platz

Damit diese Massnahmen bereits auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten
können und das Gros der Umsatzabgabe als wichtiges Steuersubstrat
erhalten bleibt, schlägt die Arbeitsgruppe ein dringliches Bundesgesetz
vor.
Die dringliche Inkraftsetzung von Sofortmassnahmen macht das Steuerpaket
(zu welchem auch Entlastungen im Bereich der Familienbesteuerung sowie
die Frage des Systemwechsels bei der Besteuerung von Wohneigentum
gehören) nicht hinfällig, denn dringliches Bundesrecht  ist zeitlich
immer befristet. Die Umsatzabgabe soll daher weiterhin Bestandteil des
für das vierte Quartal 2000 angekündigten Steuerpaketes bilden. Im
Rahmen dieses Steuerpaketes geht es dann darum, das dringliche Recht zur
Umsatzabgabe ins ordentliche Recht überzuführen.

Ergebnisse des Hearings

Angesichts des gedrängten Zeitplans hat das EFD am 21. August 2000 eine
konferenzielle Konsultation durchgeführt. Am Vormittag wurden neben den
 Spitzenverbänden auch die an Fragen des Finanzplatzes Schweiz besonders
interessierten Branchenverbände angehört. Am Nachmittag kamen die in den
eidg. Räten vertretenen politischen Parteien zu Wort. Die Vorschläge der
Arbeitsgruppe wurden unterschiedlich beurteilt.

Die Vertreter von Wirtschaft, Branche und Arbeitgebern sowie die
bürgerlichen Parteien unterstrichen angesichts des dynamischen Wandels
den Handlungsbedarf und stimmten den Vorschlägen der Arbeitsgruppe
bezüglich Zielsetzung, Massnahmen und Dringlichkeit zu. Die dringliche
Revision sei eine Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
eines wichtigen Wirtschaftszweigs mit hoher Wertschöpfung. Die
vorgeschlagenen Massnahmen seien für den Standort Schweiz, für den
Erhalt von Arbeitsplätzen und letztlich für die einzelnen Anleger
wichtig. Die Teilabschaffung leiste einen Beitrag zum Erhalt von drei
Vierteln dieses bedeutenden Steuersubstrats. Einige betrachten die
Teilabschaffung wegen der für Standort und Arbeitsplätze negativen
Wirkung der Umsatzabgabe als absolutes Minimum, verzichten jedoch
angesichts der Dringlichkeit auf weiter gehende Forderungen.

Kritik erntete die Arbeitsgruppe von den Vertretern der
Arbeitnehmerschaft und von den linken Parteien. Zwar wurde vor allem
bezüglich Börse ein dringlicher Handlungsbedarf anerkannt. Jedoch wurden
die vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt abgelehnt. Dies vor allem, weil
Vorschläge  zur Kompensation der Steuerausfälle (z.B. mittels einer
Depotsteuer) fehlen. Dies stehe im Widerspruch zu den Beschlüssen am
Runden Tisch. Wenn schon Steuererleichterungen gemacht würden, sollten
diese natürlichen Personen mit tiefen und mittleren Einkommen zu Gute
kommen.  Befürchtet wurde auch eine tranchenweise Abschaffung der
Umsatzabgabe. Nötig sei zudem eine umfassende Analyse der
Wettbewerbslage im betroffenen Sektor.

Bundesrat Kaspar Villiger betonte die Notwendigkeit eines dringlichen
Einzelschritts zur Abwendung von Nachteilen für Finanzplatz und
Bundesfinanzen. Er erklärte sich bereit, diverse  Vorschläge zur Prüfung
entgegen zu nehmen und insbesondere die gewünschte Analyse der
Wettbewerbslage und ihrer Konsequenzen sowie eine vertiefte Begründung
der Dringlichkeit in die Botschaft aufzunehmen. Ferner sollen der
allfällige Verzicht auf Kompensation sowie die Dringlichkeit auch der
zweiten Massnahme vertieft begründet werden. Damit das revidierte
Bundesgesetz über die Stempelabgaben gegebenenfalls per 1. Januar 2001
in Kraft treten kann, müsste es von beiden Kammern in der Wintersession
und vom Bundesrat bereits in den kommenden Wochen behandelt werden.

(Anmerkung: Umfassende Informationen folgen, sobald die Botschaft
erarbeitet und vom Bundesrat beschlossen wurde)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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22.8.2000