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Wolf im Turtmanntal: Abschuss bei 50 gerissenen Schafen

MEDIENMITTEILUNG

Wolf im Turtmanntal

Abschuss bei 50 gerissenen Schafen

Der Wolf im Turtmanntal darf geschossen werden, wenn er 50 Schafe gerissen
hat. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat dem Kanton
Wallis die Abschussbewilligung erteilt. Bis am 14. August hat der Wolf
mindestens 48 Schafe gerissen. Wenn die Angriffe weitergehen, wird er in den
nächsten Tagen die im Wolf-Konzept festgelegte Zahl von 50 erreichen. Erst
zu diesem Zeitpunkt darf er vom Wildhüter geschossen werden.

Dank einer genetischen Analyse im "Laboratoire de Biologie de la
Conservation" der Universität Lausanne ist erwiesen, dass es sich beim
Raubtier im Turtmanntal um einen Wolf handelt. Beobachtungen weisen darauf
hin, dass es nicht der gleiche Wolf ist, der im Val d'Hérens Schafe reisst.
Für den Wolf im Val d' Hérens hat das BUWAL Anfang Mai eine
Abschussbewilligung erteilt.

Der Wolf ist ein durch internationale Abkommen geschützes Raubtier. Nur wenn
ein Tier untragbare Schäden anrichtet, kann das BUWAL eine
Abschussbewilligung erteilten. Ein untragbarer Schaden ist laut Wolf-Konzept
des BUWAL, das zur Zeit im Entwurf vorliegt, wenn ein Wolf über 50 Schafe
reisst.

Der Turtmanntaler Wolf hat laut den Behörden des Kantons Wallis in der
Gegend von Ginals 48 Schafe gerissen. Gehen die Angriffe mit der gleichen
Intensität weiter, wird er in den nächsten Tagen die Grenze von 50 Schafen
erreichen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat das BUWAL die
Abschussbewilligung im Voraus erteilt. Sie tritt aber erst in Kraft, wenn
der Wolf 50 Schafe gerissen hat. Er darf nur von einem Wildhüter des Kantons
Wallis geschossen werden.

Schutzmassnahmen gegen weitere Wölfe

Es ist absehbar, dass von Italien her weitere Wölfe einwandern werden. Die
Schaf-halter im Wallis müssen sich auf die Gegenwart des Wolfes einstellen.
Schafe können nicht mehr unbeaufsichtigt auf der Alp gelassen werden. Die
Abschussbewilligung für den Wolf im Turtmanntal wird deshalb nur unter der
Bedingung gegeben, dass in der betroffenen Region so rasch wie möglich
Schutzmassnahmen gegen den Wolf ergriffen werden. Das BUWAL stellt Hirten
zur Verfügung und fördert den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Die Schafbesitzer werden für die vom Wolf gerissenen Schafe entschädigt. Der
Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, der Kanton die restlichen 20 Prozent.

Bern, 16. August 2000

Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL)
Informationsdienst

Auskunft

- Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal)
Tel. 031 / 322 93 01

- Informationsdienst Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 92 44 / 323 09 85.

Internet

www.kora.ch
www.wild.unizh.ch/wolf/d/f