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UMTS-Strategie der Swisscom: Bundesrat gab grünes Licht

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Eidg. Finanzdepartement (EFD)
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PRESSEMITTEILUNG

UMTS-Strategie der Swisscom: Bundesrat gab grünes Licht

Der Bundesrat unterstützt es, dass die Swisscom den Anschluss an neue
Technologien anstrebt, dabei aber keine „Politik um jeden Preis“
verfolgt. Nach dem Rückzug aus der UMTS-Auktion in Deutschland steht für
die Swisscom der Aufbau und Betrieb eines virtuellen Netzes (MVNO) im
Vordergrund. Der Bundesrat unterstützte als Hauptaktionär im Grundsatz
sowohl eine geeignete Refinanzierung von Kosten im Falle eines
Lizenzerwerbs als auch die Weiterverfolgung einer MVNO-Strategie. Er
wird sich mit Umfang, Struktur und Auswirkungen einer allenfalls nötigen
Eigenmittelbeschaffung rechtzeitig befassen. Eine solche wäre von der
Generalversammlung der Swisscom AG zu genehmigen.

Als Hauptaktionär wurde der Bundesrat vom Verwaltungsrat der Swisscom
über dessen kalkulierte Strategie für die Teilnahme an der
UMTS-Lizenzversteigerung in Deutschland vorgängig einbezogen. An einer
Telefonkonferenz, die am Mittwoch, 26. Juli 2000 stattfand, hatte der
Bundesrat sowohl die Beteiligung von Swisscom-debitel an dieser Auktion
als auch die Einleitung einer MVNO-Strategie grundsätzlich unterstützt.
Angesichts der Ausgangslage war mit der Möglichkeit zu rechnen, dass die
Lizenzen zu Preisen jenseits der finanziellen Belastungsgrenze des
Unternehmens verkauft würden. Für diesen Fall hat der Bundesrat auch den
Aufbau und Betrieb eines virtuellen Mobilnetztes unterstützt. Dies als
Ergänzung zur Absicht der Swisscom, an der bevorstehenden UMTS-Auktion
in der Schweiz eine Lizenz für den Heimmarkt erwerben zu wollen.

Für das Unternehmen ist der Anschluss an die neue Technologie wichtig.
Die Regierung ist sich bewusst, dass der Bund angesichts der dynamischen
Entwicklung im Bereich der Telekommunikation im Interesse der
Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom Risiken eingehen muss. Diese dürfen
jedoch nicht isoliert betrachtet werden, denn ein Abseitsstehen könnte
noch grössere Risiken nach sich ziehen. Voraussichtlich wird die
Swisscom für die Umsetzung der MVNO-Strategie zusätzliche Eigenmittel zu
beschaffen haben. Dafür sind  verschiedene Optionen denkbar. Im
Vordergrund stehen eine Kapitalerhöhung der Swisscom AG oder eine
Zusammenlegung der Mobile-Aktivitäten von Swisscom und debitel mit
anschliessendem Börsengang. Der Entscheid über die
Eigenmittelbeschaffung obliegt der Generalversammlung der Swisscom AG.
Der Bundesrat wird sich als Hauptaktionär vorgängig eingehend mit Umfang
und Struktur der Kapitalbeschaffung sowie deren allfälligen Auswirkungen
auf den Bundeshaushalt befassen. Diese Auswirkungen können heute nicht
beziffert werden, gefährden jedoch das „Haushaltsziel 2001“ des Bundes
nicht. Der Schritt in die neue Technologie und dessen Refinanzierung
kann im Rahmen des geltenden Telekommunikationsunternehmungs-Gesetzes
(TUG) abge-wickelt werden.

Dynamik und Investitionsdruck auf diesem Gebiet erfordern Flexibilität
und Reaktionsfähigkeit, insbesondere auch bezüglich Zusammenarbeit mit
Partnern. Andernfalls könnten zukunftssichernde Schritte erschwert
werden. Diese Entwicklung bestätigt die schon früher erklärte Absicht
des Bundesrates, mit einer TUG-Revision die Mehrheitsbeteiligung des
Bundes bei Bedarf rasch ändern zu können um der Swisscom auf dem Markt
mehr Handlungsfreiheit zu verschaffen.

UMTS:  Universal Mobile Telecommunications System (UMTS ist ein
Mobilkommunikationssystem)
MVNO:  Mobile Virtual Network Operator (MVNO ist eine Organisation, die
eigenen Kunden Dienste liefert, aber keine Frequenz und kein Netz hat)

Sachauskunft:
Kurt Signer, Wissenschaftlicher Adjunkt GS UVEK,  031 323 31 30 / 079
463 47 72
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung (EFD), 031 322 60 51

Natel: 079 / 301 55 30.

Bern,  11. August 2000