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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Heute haben in San José der Wirtschafts- und Aussenhandelsminister der Republik Costa Rica, Tomas Dueñas, und der Botschafter der Schweiz in Costa Rica, Rodolphe Imhoof, ein bilaterales Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von Investitions-erträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung. Dieses Abkommen berücksichtigt das neue Umfeld für Investitionen; es ersetzt das seit 1966 bestehende Übereinkommen.
Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Costa Rica die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Investitionsklima für Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von ausländischen Investitionen in den beiden Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz mehr als 90 Investitionsschutzabkommen mit Ländern Südamerikas und der Karibik, Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.

Bern, 1. August 2000

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information

Auskünfte:  Alan E. Kocher, Chef Kommunikation / Information, Tel. 031 322 29 02
Jean-Marie Souche, Investitionen und internat. Wirtschaftsrecht, Tel. 031 324 08 97