Heute haben in San José
der Wirtschafts- und Aussenhandelsminister der Republik Costa Rica, Tomas
Dueñas, und der Botschafter der Schweiz in Costa Rica, Rodolphe
Imhoof, ein bilaterales Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des
Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den
Transfer von Investitions-erträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang
mit einer Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die
Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung.
Dieses Abkommen berücksichtigt das neue Umfeld für Investitionen;
es ersetzt das seit 1966 bestehende Übereinkommen.
Mit diesem Abkommen wollen
die Schweiz und Costa Rica die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern
und ein günstiges Investitionsklima für Kapitalanlagen schaffen.
Das Abkommen bildet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von ausländischen
Investitionen in den beiden Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz
mehr als 90 Investitionsschutzabkommen mit Ländern Südamerikas
und der Karibik, Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.
Bern, 1. August 2000
Staatssekretariat für
Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte: Alan
E. Kocher, Chef Kommunikation / Information, Tel. 031 322 29 02
Jean-Marie Souche, Investitionen
und internat. Wirtschaftsrecht, Tel. 031 324 08 97