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Der Bundesrat begrüsst die abschliessende Genehmigung des Vergleichsabkommens von New York

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN         Bern, 26. Juli 2000
Information

Pressemitteilung

Der Bundesrat begrüsst die abschliessende Genehmigung des
Vergleichsabkommens von New York

Der Bundesrat begrüsst die abschliessende Genehmigung, die der zuständige
amerikanische Bundesrichter dem von der Credit Suisse Group und der UBS AG
mit den Klägern und der World Jewish Restitution Organization (WJRO)
abge-schlossenen Vergleichsabkommen erteilt hat. Mit dem Vergleichsabkommen
wer-den die Rechtsansprüche gegenüber Schweizer Banken und andern
Körperschaf-ten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg beigelegt.

Die Genehmigung des Vergleichsabkommens durch den Richter ist ein
entschei-dender Schritt zur formellen Beendigung der Gerichtsverfahren gegen
die beiden Schweizer Banken und bringt im Verhältnis zur Schweizer
Wirtschaft und den öf-fentlichen Schweizer Körperschaften sowohl in
rechtlicher wie in materieller Hin-sicht eine abschliessende Regelung der
Fragen mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg.

Der Bundesrat hofft, dass dieser Entscheid es nun ermöglicht, die
Vergleichssum-me rasch an die Berechtigten auszubezahlen.