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Villiger und Grasser unterzeichnen Protokoll

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat Kaspar Villiger hat  mit seinem österreichischen Amtskollegen
Karl-Heinz Grasser ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Staaten unterzeichnet.
Dieses verbessert die Attraktivität der Wirtschafts-Standorte beider
Länder. Erstmals fand ein Meinungsaustausch der beiden Finanzminister
statt.

Bundesrat Kaspar Villiger hat am 20. Juli 2000 in Zürich mit dem
österreichischen Bundesminister für Finanzen, Karl-Heinz Grasser, ein
Protokoll zum Doppelbe-steuerungsabkommen zwischen der Schweiz und
Oesterreich unterzeichnet. Mit der Änderung des Abkommens wird der
Quellensteuersatz im Falle von Dividenden, die an Kapitalgesellschaften
mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens 20 Prozent ausgeschüttet
werden, von heute 5 Prozent auf Null abgesenkt. Im Konzernverhältnis
wird demnach die gleiche Entlastung gewährt, wie sie in der
Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen den EU-Staaten vereinbart worden ist.
Diese Verbesserung erhöht die Attraktivität der Schweiz als Standort für
international ausgerichtete Unternehmen. Im Ergebnis gleiche Regelungen
hat die Schweiz im Laufe des Ausbaus des Abkommens-netzes,
beziehungsweise bei der Revision bestehender Abkommen bereits mit einer
Reihe weiterer EU-Staaten vereinbart.

Bei Dividenden im Streubesitz (d.h. bei Beteiligungen unter 20% oder
ausserhalb eines Konzernverhältnisses) beträgt die nicht rückforderbare
Quellensteuer neu 15% (heute 5%), was eine Anpassung an die Regelung im
OECD-Musterabkommen bedeutet. Das unterzeichnete Protokoll betrifft
zudem die Zinsen: Hier wird die Quellensteuer (wie ebenfalls im
Verhältnis mit gewissen EU-Staaten) generell auf Null herabgesetzt.

Das erstmalige Treffen der beiden Finanzminister, das am Rande eines
Besuchs von Grasser bei der Regierung des Kantons Zürich stattfand, bot
auch Gelegenheit zu einem
 Meinungsaustausch über Fragen von beidseitigem Interesse, namentlich im
Bereich der internationalen Finanz- und Steuerpolitik.

Fachauskünfte zum Abkommen:
Silvia Frohofer,  Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 85 74

Zum Treffen:
Daniel Eckmann, Kommunikation, 079 408 69 70

Eidg. Finanzepartement

20.07.2000