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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Wie das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU umgesetzt wird

Der Bundesrat gibt die Verordnung in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs (EVO) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis Anfang September.

Kantone zuständig für die Umsetzung

Die Verordnung regelt die Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU. Sie übernimmt die in der Schweiz gebräuchlichen Begriffe. Es geht in der Verordnung vor allem darum, dass die für die Umsetzung des Abkommens zuständigen Kantone das Abkommen gleich verstehen und auch einheitlich umsetzen.

Voraussichtliches Inkrafttreten

Wann das Abkommen über die Personenfreizügigkeit in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Die Schweiz setzt sich für den 1. Januar 2001 ein. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens hängt aber von der Ratifikation in den Mitgliedstaaten der EU ab.

Kontingente und Übergangsfristen

Nach Inkrafttreten des Abkommens werden eigene Kontingente für EU-Bürger geschaffen (15'000 Daueraufenthalter und 115'500 Kurzaufenthalter). Aus dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Bewilligungen. Bezüglich der Kontingente sind Übergangsfristen bis 5 Jahre noch Inkrafttreten des Abkommens vorgesehen. Sind in einem Kanton die Kontingente ausgeschöpft, kann einem EU-Bürger die Einreise dennoch nicht verwehrt werden, wenn in einem anderen Kanton noch Kontingente verfügbar sind. Die EVO sieht vor, dass die im Abkommen vorgesehenen Höchstzahlen auf die Kantone aufgeteilt werden; der Bund verfügt über ein Reservekontingent zum Ausgleich unter den Kantonen. Diese Reserve kann er je nach Bedarf und nach Rücksprache den Kantonen zur Verfügung stellen.

Bern, 13. Juli 2000

Weitere Auskünfte:

Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Ausländerfragen, 031 / 322 27 53

Martin Nyffenegger, Bundesamt für Ausländerfragen, 031 / 325 95 40