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Elektroschrott landet noch zu oft im Hauskehricht

MEDIENMITTEILUNG

Elektroschrott landet noch zu oft im Hauskehricht

Wohin mit dem kaputten Rasierapparat, mit dem defekten Haarfön oder dem
alten Kühlschrank? Es ist verboten, elektrische oder elektronische Geräte in
den Kehricht zu werfen. Elektroschrott muss dem Händler oder einer
Sammelstelle zur umwelt-verträglichen Verwertung und Entsorgung überlassen
werden, so wie es die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die
Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte verlangt. Zwei Jahre nach
Inkrafttreten dieser Vorschriften zogen das Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) und die Recyc-lingorganisationen der Privatwirtschaft im
Rahmen einer Pressekonferenz eine gemeinsame Bilanz: So ist zwar die
Qualität der Entsorgung gesichert und die Rück-gabe bei Kühlschränken und
Computern klar organisiert. Kleingeräte wie Toaster oder Radiowecker landen
indes immer wieder im gewöhnlichen Hausmüll. Dies ge-schieht nicht
mutwillig, wie eine repräsentative Umfrage ergeben hat, sondern mangels
besseren Wissens. Knapp die Hälfte der befragten Konsumentinnen und
Kon-sumenten weiss nicht genau oder überhaupt nicht, wie sie mit
Elektroschrott umzugehen hat.

Mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung
elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verfolgt der Bundesrat zwei
Ziele. Einerseits will er da-mit die Wiederverwertung der Metalle wie
Kupfer, Eisen oder Aluminium fördern, anderer-seits verhindern, dass
Schadstoffe wie Quecksilber, PCB, ozonschichtabbauende Kältemittel (FCKW)
oder Flammschutzmittel in die Umwelt gelangen. Die Separatsammlung
ermöglicht es, schadstoffhaltige Komponenten zu demontieren und unschädlich
zu ma-chen. Aus diesem Grund ist es den Konsumentinnen und Konsumenten
untersagt, alte Geräte in den gewöhnlichen Hausmüll zu werfen. Die
betroffenen Händler, Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die
Sammlung von Elektroschrott zu organisieren, Geräte entgegenzunehmen und der
Wiederverwertung respektive der umweltgerechten Entsor-gung zuzuführen.
Gleichzeitig sind sie für eine verursachergerechte Finanzierung dieser
Dienstleistung verantwortlich.

Die rund 200 von den Kantonen zugelassenen Entsorgerbetriebe sind heute in
der Lage, sämtliche Gerätetypen zu rezyklieren. Somit ist die Sammlung und
Wiederverwertung ge-währleistet. Die meisten Unternehmen sind im Bereich der
Sammlung und der manuellen Demontage tätig. Insgesamt 13 Firmen verfügen
über automatisierte Verfahren, um ver-wertbare Metalle, Kunst- und
Schadstoffe zu separieren. Die entsprechenden technischen Vorschriften hat
das BUWAL in Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen erarbeitet.

Handel nimmt ausgediente Computer entgegen

Die Rücknahme der Geräte ist heute unterschiedlich organisiert:

? Ausgediente Computer, Mobiltelefone und elektronische Büroapparate können
direkt den entsprechenden Geschäften ohne Rückgabegebühr zur Entsorgung
überlassen werden. Dies ist möglich, weil die Entsorgungskosten bereits im
Kaufpreis integriert worden sind. Hersteller und Importeure, die im
Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und
Organisationstechnik (Swico) zusammengeschlossen sind, hatten sich auf
dieses Rücknahme- und Finanzierungskonzept geeinigt, bevor der Bundesrat die
VREG erliess. Auch die Entsorgerbetriebe nehmen solche Geräte entgegen, der
Service ist aber kostenpflichtig.

? Verkaufsgeschäfte nehmen gegen eine Gebühr von jeweils 75 Franken
(Vignette) Kühlschränke jeder Grösse zur Entsorgung entgegen. Bereits vor
acht Jahren hat sich die Stiftung Entsorgung Schweiz S.EN.S für dieses
Finanzierungsmodell entschieden.

? Auch sämtliche Haushaltgeräte und Geräte aus der Unterhaltungselektronik,
namentlich Fernsehapparate, müssen beim Handel abgegeben werden. Für deren
Entsorgung existiert jedoch noch keine globale Finanzierungslösung. So ist
es denn jedem einzelnen Ladenbesitzer überlassen, ob er für die Entsorgung
eine Gebühr verlangen will oder nicht. Verschiedene Grossverteiler nehmen
ausgediente Geräte kostenlos entgegen, sofern der Kunde gleichzeitig ein
neues ersteht.

Entsorger schaffen Arbeitsplätze

Wie eine Umfrage des BUWAL bei den Entsorgerbetrieben ergeben hat, nimmt die
Menge von separat gesammelten elektrischen und elektronischen Geräten zu -
genaue Zahlen sind derzeit nicht verfügbar. Die Arbeit kann zum Teil nur mit
zusätzlichem Personal bewältigt werden. Diese Entwicklung hat den Verband
Stahl- und Metallrecycling Schweiz (VSMR) dazu bewogen, eine neue
Berufsgattung zu schaffen: Ende August treten 20 Lehrlinge erstmals die
dreijährige Ausbildung zur Rezyklistin und zum Rezyklisten an.

Der Rücklauf wird weiter ansteigen, wenn die Bevölkerung besser über die
umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten informiert ist. Eine im Auftrag
des BUWAL vom Institut IHA-GfM im Mai /Juni 2000 durchgeführte
repräsentative Umfrage ergab, dass hier ein grosser Nachholbedarf besteht.
Erst 40 Prozent der befragten Bevölkerung haben je ein altes Gerät dem
Händler zurückgegeben. Fast gleich hoch ist der Anteil jener (42 Prozent),
die unsicher sind, wie sie mit Elektroschrott umzugehen haben. Und 7 Prozent
wissen nach eigenen Angaben überhaupt nicht Bescheid.

Einheitliches Finanzierungsmodell gefordert

Das BUWAL fordert nun die Branchen ohne einheitliche Finanzierungslösung
dazu auf, sich den bestehenden freiwilligen Modellen anzuschliessen oder
selber eines zu organisieren. Sollte der Erfolg des Geräterecyclings wegen
der unübersichtlichen Finanzierung gefährdet sein, könnte der Bund eine
vorgezogene Entsorgungsgebühr auf allen elektrischen und elektronischen
Geräten vorschreiben.

Bern, 11. Juli 2000

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD
UND LANDSCHAFT
Informationsdienst