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Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.7.2000

Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für
Gesundheit (BAG) haben am 3. Juli 2000 das Verzeichnis nicht
bewilligungspflichtiger ausländischer Pflanzenschutzmittel publiziert.
Die eidgenössischen Räte haben anlässlich der Beratung des neuen
Landwirtschaftsgesetzes im Sommer 1998 beschlossen, dass im Ausland
zugelassene Pflanzenschutzmittel, welche die gleichen wertbestimmenden
Eigenschaften wie ein in der Schweiz bewilligtes Produkt aufweisen
ohne Bewilligung zugelassen und importiert werden können. Das nun
publizierte Verzeichnis umfasst die von BLW und BAG bezeichneten
Produkte.
Der Bundesrat hat auf den 1. August 1999 die neue Pflanzenschutzmittel
- Verordnung in Kraft gesetzt, welche das Verfahren bei diesem Import
folgendermassen regelt: Das BLW und das BAG wählen aus den
Pflanzenschutzmittelverzeichnissen unserer Nachbarländer entsprechende
Produkte aus, prüfen sie und nehmen sie ins Verzeichnis auf. Dieses
umfasst zurzeit rund 300 Pflanzenschutzmittel und wird mit der Zeit
noch anwachsen.
Für den Import der im Verzeichnis genannten Pflanzenschutzmittel wird
eine Generaleinfuhrbewilligung benötigt. Diese dient der
Identifikation des Importeurs am Zoll und kann beim BLW kostenlos
beantragt werden. Das Verzeichnis, welches zudem alle notwendigen
Formulare, eine Anleitung sowie die beim Import vorzuweisenden
Gebrauchsanweisungen enthält, kann bei der Eidgenössischen
Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern, Tel. 031 / 325 50 50,
E-Mail: edmz@bbl.admin.ch, bezogen werden.
Für weitere Auskünfte:

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Elisabeth Bosshard, Sektion Pflanzenschutzmittel und Dünger, Tel. 031
324 90 80