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Aenderungen von Verordnungen im Veterninaerrecht - Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Änderung von Verordnungen im Veterinärrecht - Vernehmlassung

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute den interessierten
Kreisen ein Revisionspaket zu acht Verordungen im Veterinärrecht zur
Vernehmlassung unterbreitet.

Mit den Verordnungsänderungen werden die Vorschriften über die Vorbeugung
und Bekämpfung von Tierseuchen dem neuesten Stand der Wissenschaft und den
Erkenntnissen der Praxis angepasst. Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr
von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft werden unter Beibehaltung
von sichernden Bedingungen bezüglich Tierschutz und Tierseuchen mit den
Bestimmungen der bilateralen Abkommen mit der EU in Übereinstimmung
gebracht. Neue Regelungen bezüglich der tierärztlichen Untersuchung von
Geflügel vor der Schlachtung sollen den Zugang zum europäischen Markt
ermöglichen. Im Tierschutz werden bei der Wildtierhaltung sowie bei
erlaubten Eingriffen ohne Schmerzausschaltung (z.B. Kastration von Ferkeln)
Verbesserungen angestrebt.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 10. Oktober 2000

Bern, den 10. Juli 2000

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Veterinärwesen
Stephan Häsler, Stv. Direktor, Tel: 031 323 84 98

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Übersicht über die wichtigsten Änderungen von Verordnungen im
Veterinärrecht; Vernehmlassung Sommer 2000

Tierseuchenverordnung (SR 916.401):
Im Vordergrund stehen die Änderungen der Bestimmungen über die BSE. Die
Diagnostik der BSE konnte wesentlich verbessert werden. Dies erlaubt die
Durchführung von systematischen Untersuchungsprogrammen. Weitere Ände-rungen
betreffen die bovine Leukose, die Rinderseuche IBR/IPV und ein Konzept zur
Bekämpfung der wichtigsten ansteckenden Lungenentzündungen der Schweine.

Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle (SR 916.441.22):
Neue Erkenntnisse der Wissenschaft und des Vollzugs zur Minimierung des
Risikos der Übertragung der BSE werden umgesetzt.

Verordnung über die Ein-. Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten
(SR 916.443.11):
Das bilaterale Abkommen dient dem Abbau von Handelshemmnissen. Die
Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft
werden unter Beibehaltung von sichernden Bedingungen gegen die Einschleppung
von Tierseuchen und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Tierschutzes vereinfacht. Die Tiere werden weiterhin bei der Durchfuhr
hinsichtlich Tierschutz  kontrolliert.

Fleischhygieneverordnung (SR 817.190):
Hausgeflügel soll in Grossbetrieben inskünftig nicht mehr nur
stichprobenweise, sondern systematisch durch tierärztliche
Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure untersucht werden. Damit
wird Äquivalenz zu den EU-Vorschriften erreicht und die Exportchancen
dürften steigen.

Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank (SR 916.404):
Die Angaben über die Art der Tierhaltung in den einzelnen Betrieben mit
Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen werden erhoben und können den
Konsumentinnen und Konsumenten zugänglich gemacht werden.

Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (neue Verordnung):
Mit der Tierverkehrskontrolle wird die Transparenz über die Herkunft der
Tiere und des Fleisches verbessert. Weil das Tierseuchengesetz vorschreibt,
dass die Betriebskosten für die Tierverkehr-Datenbank grundsätzlich durch
die Tierhalter gedeckt werden, sind bei der Abgabe der Ohrmarken folgende
Gebühren vorgesehen: Rind Fr. 3.-, Schaf, Ziege Fr. -.60; Schwein, Wild in
Gehegen Fr. -.35.

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (SR
916.472):
Die Gebühren für die grenztierärztlichen Untersuchungen von Tieren und Waren
aus der EU und aus Norwegen werden aufgrund des bilateralen Abkommens
herabgesetzt, dagegen wird die Mindestgebühr erhöht. Weiter werden die
Gebühren für die Prüfung der immunbiologischen Erzeugnisse für den
tierärztlichen Gebrauch dem effektiven Aufwand angepasst.

Tierschutzverordnung (SR 455.1):
Verbesserungen sollen im Bereich Wildtierhaltung und bei Eingriffen, die
ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden dürfen (z.B. Kastration der
Ferkel), erzielt werden.

Weitere Informationen zu den Themen Tierverkehrskontrolle und BSE können im
Internet eingesehen werden (www.admin.ch/bvet).