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Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Glasflaschen

MEDIENMITTEILUNG

Vorgezogene Entsorgungsgebühr für Glasflaschen

Der Bundesrat hat eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen für
Getränke beschlossen. Bisher bezahlten die Gemeinden jährlich 30 Millionen
Franken für die Sammlung und Verwertung von Altglas. Neu müssen in erster
Linie Hersteller und Importeure für diese Kosten aufkommen. Pro Glasflasche
wird voraussichtlich eine Abgabe von 3 bis 7 Rappen erhoben. Der Bundesrat
hat ausserdem das Verbot für Getränkeflaschen aus PVC aufge-hoben. Für
PVC-Flaschen gilt in Zukunft eine Pfand- und Rücknahmepflicht.

Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) hat sich in den zehn Jahren
seit dem In-krafttreten 1990 gut bewährt. In der Schweiz wurden effiziente
Sammelsysteme für Glasverpackungen, Aluminiumdosen und PET-Flaschen
aufgebaut. Die Schweiz zählt bezüglich der Recyclingraten international zu
den Spitzenreitern. Nicht in jedem Fall ist aber die Finanzierung der
Sammlung zufriedenstellend gelöst.

Neue Finanzierung der Altglassammlung

In der Schweiz werden jährlich etwa  300'000 Tonnen Verpackungsglas
verbraucht und etwa 280'000 Tonnen Altglas gesammelt. Sammlung, Transport
und Verwertung von Altglaskosten die Gemeinden durchschnittlich 120 Franken
pro Tonne. Diese finanzielle Belastung durch die Altglassammlung führte zu
Klagen der Gemeinden. Ausserdem widerspricht sie dem im Um-welt-schutzgesetz
verankerten Verursacherprinzip. Da es der Branche nicht gelang, ein
freiwilliges Finanzierungssystem für die Altglasverwertung aufzubauen, führt
der Bund nun über eine Revision der VGV eine vorgezogene Entsorgungsgebühr
auf Getränkeflaschen aus Glas ein. Die Verordnung gilt künftig für alle
Getränke ausser für Milch und Milchprodukte; neu also auch für Wein,
Spirituosen, Fruchtsäfte usw.

Die exakte Gebühr, die Hersteller und Importeure auf Glasflaschen entrichten
müssen, wird vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
(UVEK) festgelegt. Voraus-sichtlich wird sie für 7-Deziliter-Flaschen etwa 5
bis 7 Rappen betragen. Damit wird Folgendes finanziert: Sammlung und
Transport von Altglas zur Verwertung, Reinigung und Sortierung noch intakter
Flaschen, Reinigung und Aufbereitung von Glasscherben. Das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird eine private Organisation mit der
Erhebung und der Ver-waltung der Gebühr beauftragen. Die Ausschreibung wird
demnächst erfolgen.

Pfand statt Verbot für PVC-Flaschen

Bisher waren Getränkeflaschen aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC)
verboten. Das Ver-bot stammt aus den 80-er Jahren und war damals ökologisch
durchaus gerechtfertigt. PVC-Flaschen wurden damals für Mineralwasser ohne
Kohlensäure eingesetzt. Beim Verbrennen von PVC in
Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsteht Salzsäure. Zudem stört PVC das
Recycling von PET-Flaschen.

Beide Probleme wurden mittlerweile weitgehend gelöst. In den KVA entfernen
und neutralisie-ren Wäscher die Salzsäure aus den Rauchgasen. Heute können
Sortieranlagen PVC-Flaschen automatisch von PET-Flaschen trennen, so dass
das Recycling des PET nicht mehr gefährdet ist. Der Einsatz von PVC-Flaschen
ist im europäischen Markt stark rückläufig. Sie wurden durch die billigeren
und ökologischeren PET-Flaschen ersetzt. Das Verbot von PVC-Flaschen ist
daher nicht mehr notwendig. Der Handel wird aber neu verpflichtet, auf
PVC-Flaschen ein Pfand zu erheben. Die Verkäufer müssen zudem die Flaschen
zurücknehmen und der Verwertung zuführen.

Die Getränkebranche und das BUWAL rechnen damit, dass in der Schweiz nach
Aufhebung des Verbots jährlich höchstens 300 Tonnen PVC-Flaschen verkauft
werden. Dank dem Pfand sollten über 85 Prozent wiederverwertet werden. Es
gelangen also höchstens 50 Tonnen PVC in die KVA. Im Vergleich zu den rund
20'000 Tonnen PVC aus anderen Quellen, die jedes Jahr in den KVA verbrannt
werden, ist diese geringfügige Zusatzbelastung ökologisch tragbar.

Bei ungenügendem Rücklauf droht ein Pfand

Die VGV verlangt auch weiterhin ein gut funktionierendes flächendeckendes
Recycling von Glasflaschen, Aluminiumdosen und PET-Flaschen. Mindestens 75
Prozent der Flaschen und Dosen müssen verwertet werden. Wird diese Quote
nicht erreicht, wird ein Pfand für Gebinde aus dem entsprechenden Material
eingeführt.

Die revidierte Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) tritt am 1. Januar
2001 in Kraft. Das UVEK bestimmt den Zeitpunkt, ab dem die Gebühr entrichtet
werden muss.

Bern, 7. Juli 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte

Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 28
Hansjörg Buser, Sektion Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 94 13
Peter Gerber, Sektion Verpackungen und Konsumgüter, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 80 57