Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

MEDIENMITTEILUNG

Vorzeitige Pensionierungen beim Bund

Die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen ist bei der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) auf Kritik gestossen. Heute hat der Bundesrat zum GPK-Bericht Stellung genommen. Grundsätzlich sind die von der GPK-N aufgestellten Empfehlungen bereits in der zukünftigen Personal- und Vorsorgepolitik des Bundes berücksichtigt. Wie die einzelnen Empfeh-lungen umgesetzt werden sollen, wird in den Ausführungsbestimmungen zum Bundespersonalgesetz (BPG) und zum Pensionskassengesetz (PKB-G) festgelegt.

Der Bundesrat hat vorgestern Mittwoch zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 18. November 1999 über die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen sowie zu einer versicherungstechnischen Expertise Stellung genommen.

Die GPK-N kritisiert in ihrem Bericht die heutige Praxis bei vorzeitigen Pensionierungen. Sie weist darauf hin, dass die Finanzierung der Vorsorgeleistungen nicht verursacher-gerecht ausgestaltet ist und die Arbeitgeber Restrukturierungen teilweise auf Kosten der Pensionskasse vornehmen können. Das vom Parlament am 23. Juni 2000 verabschiedete Pensionskassengesetz (PKB-G) sieht diese Trennung neuerdings vor. So werden die Kosten für versicherte Risiken wie Alter, Tod oder Invalidität inskünftig von den personalpolitisch motivierten Leistungen (z.B. Überbrückungszahlungen bei vorzeitigem Altersrücktritt auf Veranlassung des Arbeitgebers) klar getrennt. Grundsätzlich werden Invaliditätsrenten nur dann ausgerichtet, wenn die Erwerbsunfähigkeit medizinisch festgestellt worden ist.

Daneben empfiehlt die GPK-N dem Bundesrat, der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in der Personalpolitik Rechnung zu tragen. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Bereits 1998 verabschiedete er das “Personalpolitische Leitbild der allg. Bundesverwaltung“. Darin verpflichtet sich der Bundesrat, die Personalarbeit auf einer langfristigen Beziehung zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzubauen. Unabhängig von Alter, Geschlecht und Sprache sollen alle in der allg. Bundesverwaltung beschäftigten Personen gleiche Chancen haben.

Weiter empfiehlt die GPK-N, das Controlling auf Ebene Arbeitgeber und Pensionskasse auszubauen. Auch dieser Empfehlung wird mit dem BPG entsprochen. Der Bundesrat erhält mit dem Gesetz den Auftrag zum Aufbau von geeigneten personalpolitischen Controllinginstrumenten. Im übrigen sind für das Controlling im Bereich der vorzeitigen Pensionierungen erste Instrumente geschaffen und bereits angewendet worden.

Der Bericht der GPK ist abrufbar unter: http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm

Auskunft:
David Gerber, Eidg. Personalamt, 031 323 93 65
Mariette Bottinelli, Eidg. Personalamt, 031 322 62 14

Eidgenössisches Finanzdepartement
7. Juli 2000