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MEDIENMITTEILUNG

Transparenz bei Kosten der Öffentlichkeitsarbeit

Mehr Transparenz bei den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit soll eine effizientere Wahrnehmung des anspruchsvollen Informationsauftrags des Bundes erlauben. Unabhängig von der Finanzrechnung werden deshalb künftig bundesweit die Kosten für Information und PR erhoben. In seiner Antwort an die Finanz-kommission des Nationalrates hält der Bundesrat zudem fest, dass in den letzten Jahren der Ruf nach Information und Öffentlichkeitsarbeit stark zugenommen habe. Angesichts der Bedeutung der Information in einer direkten Demokratie misst die Regierung dieser Aufgabe hohe Priorität zu.

Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit werden in der Finanzrechnung des Bundes nicht separat erfasst, sondern verteilen sich auf verschiedene Zahlungskredite. Die mangelnde Kostentransparenz erschwert die Planung und Führung der Kommunikationstätigkeit. Um die Bildung von Schwerpunkten zu erleichtern und allfällige Sparpotenziale zu erkennen, sollen die diesbezüglichen Kosten künftig separat erfasst und transparent gemacht werden.

Der Bundesrat hat das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, bundesweit anwendbare Kriterien für die transparente Erfassung und der Kommunikationskosten zu entwickeln. Er erklärt sich gegenüber der nationalrätlichen Finanzkommission bereit, ein solches System einzuführen und in die regelmässige Berichterstattung aufzunehmen. Die wachsende Komplexität der politischen Inhalte und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort und auf besonders betroffene Zielgruppen habe die behördliche Kommunikation vor anspruchsvolle Aufgaben gestellt, hält der Bundesrat in seiner Antwort vom Mittwoch dieser Woche fest. Sowohl die Anforderungen an die Medienarbeit, als auch die Bedeutung der direkten Information hätten zugenommen.

Die Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit gehört laut Bundesrat zu den wichtigen und deshalb gesetzlich verankerten Regierungsaufgaben. Information sei gerade im demokratischen Staat besonders wichtig, weshalb der Bundesrat diesen Auftrag nicht minimal, sondern optimal erfüllen wolle. Die Departemente hätten die rasante Entwicklung insgesamt gut und zunehmend professionell aufgefangen, schreibt der Bundesrat weiter. Wo diese Entwicklung stellenweise zu einem gewissen Wildwuchs geführt habe, soll künftig mittels transparenter und vergleichbarer Planungsgrundlagen sowie mit zentral angebotenen Unterstützungen besser koordiniert werden können. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass sachliche Gründe dafür sprechen, die Kommunikation nicht zu zentralisieren, sondern bei der Bundeskanzlei und den federführenden Departementen zu belassen.

Eidgenössisches Finanzdepartement
7. Juli 2000