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Arbeitsgruppe des Bundes für nukleare Entsorgung: 22. Tätigkeitsbericht

MEDIENMITTEILUNG

Arbeitsgruppe des Bundes für nukleare Entsorgung:
22. Tätigkeitsbericht

Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB) hat ihren
22. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Darin äussert sie sich zur Frage
allfälliger internationaler Endlager. Weitere Schwerpunkte bilden die
Wiederaufnahme der Transporte von abgebrannten Brennelementen und die
Arbeiten der Expertengruppe Entsorgungs-konzepte (EKRA).

Die 1978 vom Bundesrat eingesetzte AGNEB besteht aus Vertretern jener
Bundesstellen, die von den Arbeiten zur nuklearen Entsorgung betroffen sind.
Sie hat den Auftrag, sich mit Fragen der Entsorgung zu befassen und dazu
Stellung zu nehmen, die Bewilligungsverfahren auf Bundesebene zu begleiten
und Fragen der internationalen Entsorgung zu behandeln.

Die Entsorgung der hochaktiven und der langlebigen mittelaktiven Abfälle im
Ausland steht heute als Option zur Diskussion. Voraussetzungen für eine
solche Lösung sind die Einhaltung international anerkannter
Sicherheitsanforderungen, das Vorhandensein eines dem Stand von Wissenschaft
und Technik entsprechenden Endlagers sowie eine völkerrechtliche
Vereinba-rung. Eine konkrete internationale Lösung zeichnet sich jedoch
nicht ab. Auch wenn ein Endlager erst in einigen Jahrzehnten betriebsbereit
sein muss, sind die Vorabklärungen für diese Abfälle in der Schweiz mit
Nachdruck weiterzuverfolgen. Was die schwach- und kurzlebigen mittelaktiven
Abfälle betrifft, sind vor dem allfälligen Bau eines Sondierstollens im
Wellenberg noch verschiedene Fragen zu klären.

Wegen radioaktiven Verschmutzungen (Kontaminationen) an Transportbehältern
und Eisenbahnwagen wurden am 8. Mai 1998 sämtliche Transporte von
abgebrannten Brenn-elementen untersagt. Auf Grund von umfangreichen
Untersuchungen durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
(HSK) konnten ab der zweiten Hälfte 1999 wieder Bewilligungen erteilt
werden. Bei den vier bis Ende Jahr durchgeführten Transporten wurden keine
Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte verzeichnet. Im August 2000
wird die HSK ihre Erfahrungen auswerten und Bilanz ziehen. Die Transporte
nach Sellafield, England, wurden am 23. März 2000 von der HSK wegen
Berichten über mangelhafte Sicherheitskultur bis auf weiteres untersagt.

Am 7. Februar 2000 wurde der Schlussbericht der EKRA veröffentlicht. Die
AGNEB unterstützt sämtliche darin vorgeschlagenen Massnahmen, welche zur
Lösung der Entsorgungsfrage beitragen. Die Schlussfolgerungen sind im Anhang
des Berichts aufgeführt. Daneben orientiert der Bericht über die weiteren
Arbeiten der für die nukleare Entsorgung zuständigen Behörden des Bundes im
Jahre 1999, über die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am Paul Scherrer
Institut und über die Arbeiten der ausführenden Stellen (Nagra,
Elektrizitätswirtschaft).

Der 22. Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare
Entsorgung kann beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 31,
bezogen werden.

Bern, 7. Juli 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Peter Koch, Fürsprecher, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56
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