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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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MEDIENMITTEILUNG

Knapper Bestand an Steuerinspektoren

Um bei sämtlichen Mehrwertsteuerpflichtigen innerhalb der Verjährungsfrist eine Kontrolle durchführen zu können, würden rund 1100 Steuerinspektoren benötigt. Das wären siebenmal mehr, als heute beim Bund beschäftigt sind, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) schreibt. Alle Steuerpflichtigen innerhalb der Verjährungsfrist einmal zu kontrollieren, sei aber auch gar nicht erforderlich.

Rennwald hatte in seiner einfachen Anfrage festgestellt, dass gegenwärtig bloss 160 Inspektorinnen und Inspektoren mit den Kontrollen bei der Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) betraut sind. Ein Inspektor führe im Jahresmittel 50 Kontrollen durch, woraus zu schliessen sei, dass von den 280 000 MWST-Pflichtigen jeder vielleicht alle 35 Jahre einmal kontrolliert werde. Ein Steuerinspektor bringe dem Bund pro Jahr im Schnitt zwei Millionen Franken ein, während er alles eingerechnet die Bundeskasse höchstens mit 200 000 Franken belaste.

In seiner gestern Mittwoch erteilten Antwort auf die einfache Anfrage bestätigt der Bundesrat die Richtigkeit der genannten Zahlen. Weiter hält er fest, die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) sei bestrebt, mit organisatorischen Massnahmen und einem gezielten Einsatz der modernen Informatikmittel die Effizienz und Effektivität der Kontrolltätigkeit laufend zu verbessern. Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes seien für eine wirksame Verstärkung der Steuerkontrollorgane bei der ESTV insgesamt 100 zusätzliche Stellen bewilligt worden 40 für das vergangene Jahr, 30 für das laufende und 30 für das kommende. Davon entfielen gut die Hälfte auf die Hauptabteilung MWST, doch hätten die Stellen nur mit Mühe besetzt werden können. Unverblümt schreibt der Bundesrat: „Die Gründe hierfür liegen in der Revisionstätigkeit als solcher, die in fachlicher wie menschlicher Hinsicht hohe Anforderungen stellt, aber auch in der Bezahlung und im doch eher negativen Image, welches der Tätigkeit eines Steuerinspektors anhaftet.“

Eine weitere Personalaufstockung soll zu gegebener Zeit geprüft werden. Der Bundesrat weist aber vor allem auch darauf hin, dass die MWST als Selbstveranlagungssteuer ausgestaltet ist. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Versteuerung der steuerbaren Umsätze (und die korrekte Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer) liege mithin beim Steuerpflichtigen. Es werde darum gar nicht angestrebt, flächendeckend alle Steuerpflichtigen innerhalb der Verjährungspflicht zu kontrollieren: "Bezweckt wird vielmehr, durch eine risikoorientierte Selektion der Steuerpflichtigen die Kontrolltätigkeit optimal wahrzunehmen.“

Auskunft: Pascal Huguenot, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 75 37

Eidgenössisches Finanzdepartement
29. Juni 2000