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Neues Ausländergesetz/Vernehmlassung eröffnet

Vernehmlassung zum neuen Ausländergesetz eröffnet

Total revidiertes Gesetz als faktischer Gegenvorschlag zur 18%-Initiative

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Vernehmlassungsverfahren zum neuen
Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz; AuG)
eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober.

Das bisherige  Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
aus dem Jahr 1931 soll durch ein modernes Ausländergesetz abgelöst werden.
Nach der Abstimmung vom 21. Mai 2000 über das bilaterale Abkommen besteht
nun eine klare Ausgangslage bezüglich des Personenverkehrs mit der EU; denn
das Abkommen regelt diesen umfassend. Das neue Gesetz wird fast
ausschliesslich für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU- oder
EFTA-Staaten stammen, Geltung haben.

Hauptziele des neuen Ausländergesetzes

Das neue AuG weist die folgenden vier zentralen Punkte auf:

Duales Zulassungssystem: Die Zulassung von Angehörigen der
EU-Mitgliedstaaten richtet sich nach dem bilateralen Abkommen über die
Personenfreizügigkeit. Die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten wird im
Gesetzesentwurf klar auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte
eingeschränkt. Diese im Grundsatz bereits seit 1991 verfolgte Politik wird
auf Gesetzesstufe festgeschrieben.

Verbesserung der Rechtsstellung: Die Situation der rechtmässig und dauerhaft
anwesenden Ausländerinnen und Ausländer soll generell verbessert werden.
Beispielsweise sollen rechtliche Hindernisse beim Berufs-, Stellen- oder
Kantonswechsel abgebaut werden.

Missbrauchsbekämpfung: Der Missbrauch des geltenden Rechts durch eine kleine
Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer macht neue  Massnahmen
erforderlich, besonders gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit,
teilweise auch beim Familiennachzug. Der Gesetzesentwurf enthält
entsprechende Vorschläge.

Erhöhte Legitimation der Ausländerpolitik: Der Ausländerbereich wird nun
umfassend auf Gesetzesstufe (bisher Bundesratsverordnung) geregelt. Dadurch
wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik vermehrt mit
einbezogen.

Das neue Ausländergesetz als Antwort auf die 18%-Initiative

Die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" (so genannte
18%-Initiative) will den Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung auf 18 %
fixieren. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den
Herausforderungen im Migrations-bereich nicht gerecht wird. Sie schadet dem
Wirtschaftsstandort Schweiz, gefährdet ihre humanitäre Tradition und stellt
wichtige internationale Vereinbarungen - namentlich das bilaterale Abkommen
mit der EU über die Personenfreizügigkeit - wieder in Frage.

Das ideale Verhältnis zwischen der ausländischen und der einheimischen
Bevölkerung lässt sich nicht mit dem Rechenschieber bestimmen.  Massgebend
sind nicht Prozentzahlen, sondern eine gute Integration. Hier wird der Bund
im Herbst mit der neuen Integrationsverordnung die Möglichkeit erhalten,
Gemeinden und Kantone zu unterstützen.

Der Gesetzesentwurf zeigt, dass im Migrationsbereich die notwendigen
Massnahmen getroffen werden. Der Migrationspolitik widmet das
Ausländergesetz ein eigenes Kapitel, das zu einer breiten Diskussion über
die Ziele der Asyl- und Ausländerpolitik einladen soll.

Bern, 5. Juli 2000

Weitere Auskünfte:
Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen, 031 / 325 90 32