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In zwei Schritten zum neuen Lohnsystem

MEDIENMITTEILUNG

In zwei Schritten zum neuen Lohnsystem

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das neue Lohnsystem der allg.
Bundesverwaltung etappenweise zu realisieren. Der erste Schritt wird auf
den 1. Januar 2002 wirksam. Er sieht eine Leistungsdifferenzierung  auf
der Grundlage der heutigen Struktur der Funktionslöhne vor. Die Post und
die SBB AG erarbeiten eigene Systeme.

Die Geschäftsprüfungskommission der eidg. Räte hat den Bundesrat im
Februar 1998 in ihrem Bericht zur Personalpolitik des Bundes
aufgefordert, die heutigen Lohnautomatismen abzuschaffen und einen
stärkeren Leistungsbezug einzuführen. Der Bundesrat hat das Eidg.
Finanzdepartement in der Folge im November 1998 beauftragt, ein
modernes, leistungsbezogenes Lohnsystem zu entwickeln. Rechtliche
Grundlage für das neue Lohnsystem ist das Bundespersonalgesetz. Es sieht
eine Lohnfindung nach den Elementen Funktion, Erfahrung und Leistung
vor. Die rund 32'000 Angestellten der allgemeinen Bundesverwaltung
erhalten erstmals ab 2002 leistungsdifferenzierte Löhne.

Die zwei Schritte sind:

1. Leistungsdifferenzierung im bestehenden Klassifikationssystem
Dies wird möglich durch:

- Wegfall von Automatismen auf den 1. Januar 2002. Im heutigen System
ergibt sich die  Lohnentwicklung hauptsächlich aus Automatismen, die
sich aus dem Dienstalter der Bundesangestellten ableiten. Im neuen
System ist die Lohnentwicklung leistungsabhängig.

- Mehr Führungsverantwortung. Die Führungskräfte werden an der
Lohnfestsetzung für ihre Mitarbeitenden stärker beteiligt. Ausgangspunkt
der Lohnbemessung sind individuelle Zielvereinbarungs- und
Beurteilungsgespräche.

2. Überprüfung und Neubewertung der Funktionen
Diese aufwendige Arbeit wird nach abgeschlossener Einführung des ersten
Schrittes in den Jahren 2003 bis 2005 durchgeführt. Dabei soll die
Anzahl der heutigen 38 Lohnklassen gesenkt werden. Gleichzeitig wird der
Ortszuschlag durch marktorientierte Zuschläge nach Region, örtlicher
Infrastruktur und Branche ersetzt.

Die etappenweise Einführung des neuen Lohnsystems wurde mit den
Dachverbänden des Bundespersonals abgesprochen. Sie werden zu gegebener
Zeit zu Detailverhandlungen eingeladen. Bereits im Juni 1999 haben die
Sozialpartner des Bundes in einer gemeinsamen Absichtserklärung
vereinbart, dass die bestehenden Löhne auf den Zeitpunkt der
Inkraftsetzung des neuen Systems nicht gesenkt werden. Als Ziel gilt,
das neue Lohnsystem haushaltsneutral umzusetzen.

Auskunft:
Thierry Borel, Leiter Personalpolitische Systeme, 031 322 62 11
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, 031 322 62 01

Eidg. Finanzdepartement
05.07.2000