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Familien steuerlich entlasten

MEDIENMITTEILUNG

Familien steuerlich entlasten

Der Bundesrat erachtet eine gezielte Förderung der Familien als
notwendig. Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist er
bereit, bei der direkten Bundessteuer insgesamt 1,3 Milliarden Franken
an Mindereinnahmen in Kauf zu nehmen (900 Millionen zulasten des Bundes
und 400 Millionen zulasten der Kantone). Hingegen erachtet er es als
problematisch, die Kinderabzüge bei der Einkommenssteuer abzuschaffen
und mit den frei werdenden Mitteln die Kinderzulagen zu erhöhen. Dies
hält die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP, ZH) fest.

In ihrer Interpellation ging Jacqueline Fehr davon aus, dass eine
gezielte Förderung der Familien mit mittleren und kleinen Einkommen
notwendig sei. Sie wollte vom Bundesrat wissen, was bezüglich der
Familien- beziehungsweise Kinderzulagen im Rahmen des Neuen
Finanzausgleichs (NFA) vorgesehen sei. Zudem regte sie an, alle
Kinderabzüge bei der Einkommenssteuer abzuschaffen und stattdessen die
Kinderzulagen zu erhöhen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, er erachte - wie die
Interpellantin - eine gezielte Förderung der Familien als notwendig.
Unter den Legislaturzielen für die Jahre 2000 bis 2003 figuriere denn
auch eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, welche zu
grösserer Steuergerechtigkeit für alle Familien und Ehepaare führen
solle. Durch die vorgesehene steuerliche Freistellung des
Existenzminimums sollten gerade Familien mit kleinen und mittleren
Einkommen steuerlich spürbar entlastet werden. Dem Parlament sollen im
Hinblick darauf Ende Jahr Steuersenkungen im Gesamtbetrag von 1,3
Milliarden Franken beantragt werden.

In Bezug auf den Neuen Finanzausgleich will sich der Bundesrat noch
nicht festlegen, da er auf Ende August diesbezügliche Vorschläge des
politischen Steuerorgans NFA wartet. Bei der Frage der Kinderabzüge
erwartet die Landesregierung eine Diskussion im Rahmen der
bevorstehenden Reform der Familienbesteuerung.

Dass Steuerpflichtige mit Kindern eine tiefere wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit aufweisen als Steuerpflichtige in gleichen
wirtschaftlichen Verhältnissen, aber ohne Kinder, stehe fest. Nun
erfolge aber die Besteuerung eben nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit, wofür die Steuerprogression garantiere. Der
verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden die sich durch
die Kinderabzüge ergebenden Steuerermässigungen genau in dem Masse
Rechnung tragen, wie es in der Steuer-progression für jedes Einkommen
definiert sei. Der Wegfall der Kinderabzüge würde das Prinzip der
Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistung durchbrechen und darum
erhebliche Diskussionen um die Ausgestaltung der Steuerprogression
auslösen.

Auskunft:
Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77

Eidg. Finanzdepartement
05.07.2000