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Laufende Anpassung des Walliser Richtplans

MEDIENMITTEILUNG

Laufende Anpassung des Walliser Richtplans

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Überprüfung des Walliser
Richtplanes und vom beabsichtigten weiteren Vorgehen Kenntnis genommen. Der
1988 genehmigte Richtplan soll nach einer Überprüfung der Walliser Regierung
nicht gesamthaft überarbeitet, sondern wie bisher laufenden Anpassungen
unterzogen werden. Der Bundesrat kann diesem Vorgehen zustimmen, sofern der
Kanton Wallis dafür sorgt, dass die Betroffenen den Richtplan besser aus
einer Gesamtsicht heraus beurteilen können.

Der Kanton Wallis aktualisiert seinen Richtplan laufend und will deshalb auf
eine Gesamtüberarbeitung verzichten. Zwischen 1989 und 1999 hat der Kanton
den Richtplan mittels rund 30 Studien vertieft und mit 66 Vorhaben ergänzt
und dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.

Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung sind Richtpläne alle zehn Jahre
gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten. Der Kanton Wallis
kam nun anlässlich dieser Überprüfung zum Schluss, auf Grund der erfolgten
regelmässigen Anpassungen bedürfe es keiner gesamthaften Überarbeitung des
kantonalen Richtplans. Er begnügte sich daher mit einer formellen
Aktualisierung, um die Kohärenz zu verbessern. Diese Praxis will der Kanton
auch künftig beibehalten. Nach seiner Ansicht wird der Richtplan auf diese
Weise zu einem dynamischen und anpassungsfähigen Werkzeug. In diesem Sinne
erschien dem Bundesrat der Verzicht auf eine Gesamterneuerung des
Richtplanes gerechtfertigt.

Im Lichte des Bundesrechtes und zur sachgerechten Berücksichtigung der
Bundesaufgaben und jener der Nachbarkantone hält es die Landesregierung
indessen für notwendig, dass der Kanton Wallis seine raumplanerischen
Entwicklungsvorstellungen konkretisiert, realisierte Massnahmen periodisch
überprüft und die Öffentlichkeit, die betroffen Kreise, die Nachbarkantone
und den Bund regelmässiger über den Gang der Planung gesamthaft informiert.
Ferner hat der Bundesrat den Kanton eingeladen, die kartographischen
Grundlagen als Orientierungsinstrument für die Bürgerinnen und Bürger sowie
die partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Behörden zu verbessern.

Bern, 5. Juli 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Michel Matthey, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 80 oder
Rudolf Menzi, Informationsdienst, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel.
031/322 40 55