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Schuldenbremse soll strukturelle Defizite verhindern

MEDIENMITTEILUNG

Schuldenbremse soll strukturelle Defizite verhindern

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Schuldenbremse verabschiedet.
Dabei handelt es sich um einen in der Verfassung verankerten Mechanismus
zur Haushaltsteuerung und Begrenzung der Verschuldung. Die
Schuldenbremse soll den Bundeshaushalt vor strukturellen
Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Schulden des
Bundes wie in der Vergangenheit ansteigen. Dieses neue Instrument soll
auf Verfassungsstufe die Übergangsbestimmung zum Haushaltziel 2001
ablösen. Während letzteres die Sanierung des Bundeshaushalts, also die
Eliminierung des strukturellen Defizits zum Ziel hat, soll die
Schuldenbremse verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem
Gleichgewicht gerät und sich ein neues strukturelles Defizit bilden
kann.

Die mit der verabschiedeten Botschaft unterbreitete Schuldenbremse
schlägt eine konkrete Regel für die zulässige Entwicklung der Ausgaben
in der Finanzrechnung vor: Sie lässt Schwankungen des Saldos in
Abhängigkeit von der Konjunktur zu und stellt trotzdem den
Haushaltsausgleich über einen gesamten Konjunkturzyklus sicher.

Die vom Bundesrat beantragte Ausgabenregel kann in einer einfachen
Formel ausgedrückt werden. Der Höchstbetrag für die Ausgaben wird an die
Höhe der Einnahmen gebunden, allerdings korrigiert um einen Faktor,
welcher die konjunkturelle Lage berücksichtigt: Wächst die Wirtschaft
überdurchschnittlich, liegt der Ausgabenplafonds unter den Einnahmen,
und der Bund erwirtschaftet einen Überschuss. Umgekehrt lässt die Formel
in Zeiten tiefen Wachstums ein Defizit zu: Die Ausgaben dürfen die
Einnahmen übersteigen. Über einen ganzen Konjunkturzyklus ist die
Rechnung somit ausgeglichen.

Budgethoheit des Parlaments

Die Wirkung der Regel ist unabhängig von der Höhe der Steuerbelastung:
Sie lässt sowohl Steuererhöhungen beispielsweise zur Finanzierung der
demographiebedingten Mehrkosten der Sozialversicherungen als auch
Steuersenkungen zu. Letztere müssen gemäss der vorgeschlagenen Regel von
Ausgabensenkungen begleitet sein.

Die  Grundregel bindet Bundesrat und Parlament. Sie  soll die
Zielerreichung sicherstellen. Im Rahmen der von der Regel vorgegebenen
Ausgabenplafonds bleibt die Budget-hoheit des Parlaments vollumfänglich
gewährleistet. Gegenstand der Regelungen der Schuldenbremse sollen
ausdrücklich der Voranschlag und die Nachträge zum Voranschlag sein.

In ausserordentlichen Situationen wie in schweren Rezessionen, bei
Naturkatastrophen oder anderen besonderen Ereignissen (wie z.B. im
Asylwesen) kann die Ausgabenregel mit einem qualifizierten Mehr in
beiden Räten ausser Kraft gesetzt werden.

Überschreiten die tatsächlichen Ausgaben die bewilligten, wird die
Überschreitung einem sogenannten Ausgleichskonto belastet.  Ebenso
sollen Schätzfehler bei den  Einnahmen, welche entweder zu hohe oder zu
tiefe Höchstbeträge für die Ausgaben ergeben haben, im Ausgleichskonto
in Form von Belastungen oder Gutschriften berücksichtigt werden. Die im
Ausgleichskonto auflaufenden Überschüsse und Fehlbeträge müssen dabei
nicht sofort eliminiert werden, sondern sind jeweils in den folgenden
Jahren abzubauen. Damit wird dem Parlament im Rahmen der Budgetierung
bewusst ein grosser Spielraum belassen.

Auswirkungen

Eine Analyse der Auswirkungen der Schuldenbremse aufgrund von
Simulationen zeigt, dass dieses Instrument zielführend ist. Mit dem
Instrument der Schuldenbremse gelingt es, den Bundeshaushalt
längerfristig im Gleichgewicht zu halten. Damit kann ein
defizitbedingter Schuldenanstieg in der Zukunft vermieden werden. Die
Schuldenbremse steigert auch die Verlässlichkeit in der Finanzpolitik
und führt zu einer erwünschten Verstetigung dieses wichtigen Bereiches
der Wirtschaftspolitik. Der Einsatz dieses neuen Instrumentes sollte
deshalb auch mit positiven Auswirkungen auf das längerfristige
Wirtschaftswachstum in der Schweiz verbunden sein.

Der Erfolg der Schuldenbremse hängt davon ab, wie weit Sachentscheide
mit mittelbaren finanziellen Auswirkungen auf das unter der
Schuldenbremse mögliche Ausgabenwachstum abgestimmt werden.

Kasten: Strukturelles Defizit:
Teil des Defizits, der auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit
nicht finanzierten Aufgaben zurückzuführen ist (z.B. neue Aufgaben ohne
Abbau bestehender und/oder schrumpfende Einnahmen). Ein strukturelles
Defizit führt dazu, dass der Haushalt auch bei guter Konjunktur
defizitär bleibt.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 6009
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

Eidg. Finanzdepartement
05.07.2000