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Potentatengelder: Kontrollkommission unnötig

MEDIENMITTEILUNG

Potentatengelder: Kontrollkommission unnötig

Auf die Einrichtung einer Kommission zur Kontrolle der Bankdepots
ausländischer Staatschefs  kann nach Ansicht des Bundesrates verzichtet
werden. Mit der Geldwäschereirichtlinie der Eidg. Bankenkommission
(EBK), dem Geldwäschereigesetz und dem Korruptionsstrafrecht stehe der
EBK ein schlagkräftiges Instrumentarium zur Aufdeckung und Abschreckung
unrechtmässig erworbener Potentatengelder zur Verfügung, schreibt der
Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat
Christian Grobet (PdA/GE). Die genannten Regelungen gehörten im
internationalen Vergleich zu den strengsten.

Nationalrat Christian Grobet hatte in seiner Motion gerügt, die auf
Schweizer Konten deponierten über eine Milliarde Franken des ehemaligen
nigerianischen Diktators Sani Abacha hätten die Schweiz einmal mehr in
die Schlagzeilen gebracht. Diese Affäre, der andere vorangegangen seien,
mache deutlich, dass „gewisse Banken“ ihre Sorgfaltspflichten noch immer
nicht einhielten. Die „gewissen Banken“ schadeten dem Image der Schweiz
im Ausland, während der Bundesrat verdienstvolle Anstrengungen
unternehme, unser Land aus dem wachsenden Isolationismus herauszuführen.
Darüber hinaus, so der Motionär, erhöhe sich dadurch der Druck der
Europäischen Union auf die Schweiz, Massnahmen zur Bekämpfung der
Hinterziehung zu treffen. Bevor Retorsionsmassnahmen gegen die Schweiz
ergriffen würden, sei dringend dafür zu sorgen, dass die Bankkonten
ausländischer Staatschefs und anderer ausländischer Würdenträger einer
behördlichen Kommission gemeldet werden müssten, die dem Bankgeheimnis
unterstehe und überprüfe, ob die fraglichen Konten verdächtig seien oder
nicht. Im positiven Fall müsse die Kommission bei den betroffenen Banken
intervenieren.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, die Schweiz verfüge
über ein dichtes gesetzliches und aufsichtsrechtliches Normennetz, das
die Abwehr von unrechtmässig erworbenen Geldern gewährleisten solle, die
durch ausländische Staatschefs und Minister bei Schweizer Banken
geäufnet würden. Zum einen schreibe die Geldwäschereirichtlinie der EBK
vor, dass Banken keine Gelder entgegen nehmen dürfen, von denen sie
wissen oder annehmen müssen, dass sie aus Korruption oder aus dem
Missbrauch öffentlicher Vermögenswerte stammen. Zum andern beseitige das
revidierte Korruptionsstrafrecht die letzten Zweifel darüber, dass
Gelder aus Bestechung ausländischer Beamten als Vortat zur Geldwäscherei
zu betrachten seien. Schliesslich gelte bei begründetem Verdacht, dass
Gelder aus einem Verbrechen stammten, bereits heute eine Meldepflicht
gegenüber der Meldestelle für Geldwäscherei.

Das vom Motionär vorgeschlagene System würde auch ohne begründeten
Verdacht zu einer Meldung von Bankbeziehungen ausländischer Politiker
führen, schreibt der Bundesrat weiter. Das erscheine einerseits
überflüssig und anderseits aussenpolitisch heikel. Gleichzeitig würden
die Banken durch ein derartiges System aus ihrer Verantwortung
entlassen. Und schliesslich wäre ein solches Vorgehen auch unter dem
Gesichtspunkt des Bankgeheimnisses nicht unbedenklich. Der Bundesrat
beantragt darum dem Parlament, die Motion abzulehnen.

Auskunft:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 18

Eidg. Finanzdepartement
05.07.2000