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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Schlussbericht und heisst dessen Empfehlungen gut

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 3.7.2000

Der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Schlussbericht und heisst dessen
Empfehlungen gut

Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung den Schlussbericht über
die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter zur Kenntnis genommen und
die Empfehlungen der Arbeitsgruppe gutgeheissen. Diese hält in ihren
Schlussfolgerungen fest, dass sich die Übernahme der europäischen
Richtlinie 9/59 CE ins Schweizer Recht zur Zeit nicht aufdrängt, da
die daraus resultierenden Verbesserungen in keinem Verhältnis zu den
bestehenden Bedürfnissen stehen.

1993 hat der Bundesrat in seinem Beschluss zur marktwirtschaftlichen
Erneuerung der Wirtschaft das EVD beauftragt, einen Bericht über die
allgemeine Sicherheit der Konsumgüter zu erstellen und zu prüfen, ob
es zweckmässig sei, die europäische Richtlinie ins Schweizer Recht zu
übernehmen. Nach dem Zwischenbericht vom Januar 1996 hat der Bundesrat
das EVD damit betraut, eine neue interdepartementale Arbeitsgruppe zu
bilden. Diese erhielt den Auftrag, die Tragweite der geltenden Erlasse
und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit für die Konsumentinnen und
Konsumenten weiter zu analysieren, Lücken aufzuspüren und
gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen.

Arbeitsgruppe

Der Schlussbericht über die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter
wurde vom Büro für Konsumentenfragen in Zusammenarbeit mit den
interessierten Ämtern ausgearbeitet: dem Staatssekretariat für
Wirtschaft (seco), den Bundesämtern für Justiz, Gesundheit, Energie.
Auch die suva sowie die schweizerische Beratungsstelle für
Unfallverhütung und der damalige Präsident der Eidgenössischen
Kommission für Konsumentenfragen beteiligten sich an der Arbeit,
letzterer als Vertreter der Konsumenten. Den 26 Kantonen wurde ein
Fragebogen zugeschickt. Ausserdem wurden die Eidgenössische
Zollverwaltung und das Bundesamt für Verkehr angehört.

Situation

Aus dem Zwischenbericht wie aus der Analyse wurde deutlich, dass die
geltende Gesetzgebung und die daraus folgenden Massnahmen eine weit
gehende Gewährleistung der allgemeinen Produktesicherheit ermöglichen.
Ausserdem werden die Vorschriften und Regulierungen für Schweizer
Produkte mittels Teilrevisionen laufend der Entwicklung angepasst,
wodurch sie sich schrittweise dem europäischen Recht angleichen.

Einige Probleme bleiben trotzdem bestehen. Dabei handelt es sich
insbesondere um die Aufteilung der Zuständigkeiten, die Koordination
und die Information. Dies beeinträchtigt den an sich hohen Grad an
Sicherheit in unserem Land. Es muss also eine umfassende Lösung
gefunden werden, um durch eine verbesserte Zusammenarbeit die
Abgrenzung der Zuständigkeiten und eine klare Information eine
allgemeine Produktesicherheit zu garantieren. Ferner muss darauf
geachtet werden, gesetzgeberische Doppelspurigkeiten zu vermindern.

Bedürfnisse

Durch die Liberalisierung der Märkte profitieren die Konsumentinnen
und Konsumenten dank der Konkurrenz von einem reicheren und
vielfältigeren Angebot an billigeren Waren. Dank technischer
Fortschritte werden die Güter aber immer komplexer. Diese Entwicklung
des Marktes muss nicht zulasten der Sicherheit gehen, auf die der
Konsument Anrecht hat. Es geht vielmehr darum, diese zu optimieren,
zum Vorteil sowohl der Konsumenten wie der Produzenten, da letztere
ihre Produkte verkaufen und gleichzeitig Unfälle vermeiden wollen,
welche ihrem Image schaden würden. Dabei muss betont werden, dass sich
die Unternehmen in der Praxis im Allgemeinen an die Regeln halten. Von
jenen, welche ihre Waren exportieren wollen, hält sich die Mehrheit
bereits an die europäische Richtlinie.
Bei der Evaluation der Bedürfnisse wurde festgestellt, dass es nicht
zusätzliche Regulierungen braucht, sondern dass vor allem auf Ebene
der Zuständigkeit, der Koordination und des besseren Vollzugs der
bestehenden Gesetze gehandelt werden muss.
Das Ziel ist eine Verbesserung ohne neue Gesetze. So paradox es
scheinen mag, die Produktesicherheit kann nur durch Vermeiden einer zu
grossen Gesetzeslast optimiert werden. „Doppelspurigkeiten“ sowohl auf
Ebene der Gesetze wie der Zuständigkeit behindern die Wirksamkeit der
eingeführten Massnahmen.

Empfehlungen

Verbesserungen im Bereich des Vollzugs der bestehenden Gesetze
Unklare Regelungen der Zuständigkeit müssen präzisiert werden. Falls
nötig, muss der Anwendungsbereich der verschiedenen Gesetze geklärt
werden.

Schaffung einer Behörde zur Koordinierung der Sicherheit der
Konsumgüter
Um den Mangel an Koordination und die Verflechtungen der
Zuständigkeiten zu beheben, muss eine Behörde zur Koordinierung der
Produktesicherheit geschaffen werden.

Erhebung von Daten über gefährliche Konsumgüter
Das Fehlen von Statistiken und Daten über die Risiken von Konsumgütern
muss behoben werden.

Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sollte die Möglichkeit geprüft
werden, ob sich unser Land dem europäischen System Ehlass anschliessen
kann.

Schaffung einer Gesetzesdatenbank im Bereich der Produktesicherheit
Um den Mangel an Informationen zu beheben, muss eine Datenbank zur
Produktesicherheit geschaffen werden. In ihr sollten namentlich
Angaben vereint werden über bestehende Gesetze und Normen,
Zuständigkeiten, Beratungsstellen und Rechtsmittel.

Der Bundesrat hat das EVD (Büro für Konsumentenfragen) beauftragt, in
Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen der übrigen
Departemente die Umsetzung der vorgeschlagenen Empfehlungen zu prüfen
und zu koordinieren und bis Ende 2001 über die Arbeit Bericht zu
erstatten.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst

Auskünfte:
Monique Pichonnaz Oggier, Leiterin des eidgenössischen Büros für
Konsumentenfragen, Tel. 031/322 20 21