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Rückübernahmeabkommen A-FL-Schweiz unterzeichnet

Rückübernahmeabkommen Österreich-Fürstentum Liechtenstein-Schweiz
unterzeichnet

Am Montag haben der österreichische Innenminister Ernst Strasser, der
Regierungschef-Stellvertreter vom Fürstentum Liechtenstein, Michael Ritter,
und Bundesrätin Ruth Metzler im "Lohn" bei Bern das Rückübernahmeabkommen
zwischen Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz
unterzeichnet. Es wird voraussichtlich Ende Jahr oder Anfang 2001 in Kraft
treten.

Das Abkommen sieht die gegenseitige Rückübernahmeverpflichtung für eigene
Staatsangehörige vor. Zurückzunehmen sind auch Angehörige von Drittstaaten,
sofern diese rechtswidrig in einen anderen Vertragsstaat ausgereist sind.
Ebenfalls geregelt wird die Durchbeförderung von Personen aus Drittstaaten.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Angehörige von Drittstaaten
durchzubefördern, wenn die andere Vertragspartei darum ersucht und die
Übernahme durch den Zielstaat sowie die Weiterreise durch allfällige weitere
Durchbeförderungsstaaten sichergestellt sind.

Die Schweiz hat bereits mit allen anderen Nachbarstaaten und mit zahlreichen
weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Diese Verträge sollen
im Migrationsbereich die negativen Folgen mildern, die ihr daraus erwachsen
können, dass sie nicht Mitglied der EU und der Schengen-Gruppe ist. In
diesem Sinn ist das Abkommen mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein
für die Schweiz von grosser Bedeutung.

Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein muss das Abkommen noch genehmigen,
was voraussichtlich nach den Sommerferien der Fall sein wird. Aus diesem
Grund wird das Vertragswerk frühestens Ende Jahr in Kraft treten können.

Bern, 3. Juli 2000

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst Bundesamt für Flüchtlinge, 031/
325 99 58