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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bericht über den Einsatz des Bundes gegen die Todesstrafe und Folter

Bern, 30. Juni 2000

Pressemitteilung

Bericht über den Einsatz des Bundes gegen die Todesstrafe und Folter

Die Schweiz setzt sich weltweit gegen die Todesstrafe und Folter ein. Am 28.
Juni 2000 hat der Bundesrat als Antwort auf ein Postulat von Nationalrätin
Barbara
Haering-Binder einen Bericht über sein diesbezügliches Engagement
verabschie-det.

Der Bundesrat legt im ersten Teil des Berichtes dar, wie und wo die Schweiz
kon-kret die Todesstrafe bekämpft. Er erinnert auch daran, dass die
Anwendung der Todesstrafe laut internationalem Recht nicht verboten, sondern
lediglich klar um-schriebenen Bedingungen unterworfen ist.

Weiter zeigt der Bericht auf, in welcher Weise sich die Schweiz auf
nationaler und internationaler Ebene zum Schutz inhaftierter Personen vor
Folter einsetzt und welches die aktuellen Bemühungen sind. Dabei wird auf
die der Schweiz zur Ver-fügung stehenden Mittel verwiesen, welche
rechtlicher, politischer und finanzieller Art sind. Hervorgehoben wird in
diesem Zusammenhang insbesondere die Tatsa-che, dass das weltweite Verbot
der Folter absolut ist und keine Ausnahmen tole-riert.

Abschliessend ruft der Bundesrat die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der
To-desstrafe und der Folter in Erinnerung und bekräftigt sein weiteres
Engagement in diesen wichtigen Bereichen der schweizerischen
Menschenrechtspolitik.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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