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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Sekten und/oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz


Sekten und/oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz
Antwort des Bundesrates auf den Bericht der GPK-N

Der Bundesrat sieht keinen Anlass dazu, eine spezifische ,Sektenpolitik' zu
formulieren. Er verfolgt seit Jahren eine klare und konsequente Politik
gegenüber Sekten und/oder vereinnahmenden Bewegungen. Der Sektenbericht der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates werfe wichtige Fragen
auf, doch stellt der Bundesrat in seiner Antwort den Schutz der Grundrechte,
insbesondere der Glaubens- und Gewissensfreiheit in den Vordergrund.

Am 1. Juli 1999 hat die GPK des Nationalrates dem Bundesrat einen Bericht zu
Sekten in der Schweiz zugestellt und ihn gebeten, bis September 2000
Stellung zu nehmen. Tatsächlich hat die GPK ein gesellschaftlich bedeutsames
Thema aufgegriffen. Ange-sichts von Meldungen über das Schicksal von
Menschen, die in psychische und körper-liche Abhängigkeit von
vereinnah-menden Gruppierungen geraten sind, ist der Wunsch nach staatlichen
Eingriffen zum Schutz der Betroffe-nen und ihrer Angehörigen ver-ständlich.
Der Staat hat sich bei seinen Handlungen aber an die Grenzen der
Rechts-ordnung zu halten. Er hat die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu
respektie-ren und der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung zu
tragen. Es ist daher nicht Sache des Bundesrates, eine ,Sektenpolitik' zu
formulieren. Diese konsequente Haltung des Bundesrats in Bezug auf
Religions- und Sektenfragen kommt auch in seinen frühe-ren Antworten auf
parlamentarische Vorstösse zum Ausdruck.
Auf die konkreten Fragen der GPK antwortet der Bundesrat wie folgt:
- Die Umsetzung und der Vollzug der Gesetzgebung in den Bereichen
Kinderschutz, Konsu-menten/-innenschutz und Gesundheit sind im Rahmen der
dem Bund gewährten Kompeten-zen genügend bzw. befriedigend.
- Die Koordination und der Informationsfluss innerhalb der Bundesverwaltung
können verbes-sert werden, die Schaffung einer eidgenössischen Informations-
und Bera-tungsstelle ist dagegen abzulehnen.
- Informationsbestrebungen, die gezielt betroffene Institutionen (Schulen,
Jugend-organisatio-nen, Beratungsstellen, Polizei- und Justizbehörden etc.)
über die Rechtslage informieren und die notwendige Sensibilität im Umgang
mit Betroffenen fördern, sind prüfenswert. Der Bundesrat betrachtet es
allerdings nicht primär als Bundesaufgabe, breite Öffentlichkeitsar-beit zu
leisten.
- Eine verstärkte interdisziplinäre Forschungstätigkeit wäre zu begrüssen.
Eine solche müsste allerdings primär von den Universitäten und anderen
Forschungs-institutionen und nicht vom Bun-desrat initiiert und getragen
werden. Sollte sich mittelfristig ein gesellschaftlich relevanter,
ungedeckter Forschungsbedarf aus-weisen, wird der Bundesrat diesen bei der
Planung zukünftiger Nationaler Forschungs--programme berücksichtigen.

Generalsekretariat EDI, Michele Galizia, Tel. 031 324 13 31