Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt der Schweiz zur UNO

Bern, 29. Juni 2000

Pressemitteilung

Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt der Schweiz
zur UNO

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2000 das Eidgenössische Departement für
auswärtige Angelegenheiten beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren über den
Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
durchzuführen. Dieser ist Zielsetzung des Bundesrates für die
Legislaturperiode 1999-2003 (Legislaturplanung vom 1. März 2000). Der
Bundesrat beabsichtigt zudem, die Behandlung der am 6. März 2000
eingereichten Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation
der Vereinten Nationen (UNO)" in die Umsetzung seines eigenen
Legislaturziels zu integrieren.
Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren mit dem Ziel, einen
Dialog mit den interessierten Kreisen und der Bevölkerung über das
Verhältnis der Schweiz zu den Vereinten Nationen aufzunehmen.
Der Bundesrat misst dem UNO-Beitritt der Schweiz eine grosse Bedeutung bei.
Damit kann unser Land seine Interessen im Rahmen der Staatengemeinschaft
auch in Zukunft wahren. Er ist von der Notwendigkeit dieses Schrittes
überzeugt und nennt folgende Beitrittsgründe:
Die Ziele der UNO sind auch die Ziele der schweizerischen Aussenpolitik.
Sicherheit und Frieden, Menschenrechte, Förderung der Wohlfahrt, Abbau
sozialer Gegensätze und humanitäre Hilfe sowie Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen sind die zentralen Themen der UNO. Sie entsprechen den
Zielen unserer Aussenpolitik. Die Schweiz kann sich somit hinter das
Engagement der UNO stellen.
Die Schweiz soll in der UNO nicht wie bisher nur mitwirken, sondern als
gleichberechtigtes Mitglied auch mitbestimmen. Durch den UNO-Beitritt erhält
die Schweiz Sitz und Stimme in der UNO-Generalversammlung, in ihren
Kommissionen und in den durch sie bestellten Organen. Sie wird wählbar in
den Wirtschafts- und Sozialrat und den Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen. Die aussenpolitische Souveränität der Schweiz, verstanden als
Fähigkeit, ihre Interessen global wahrzunehmen und durchzusetzen, wird durch
den UNO-Beitritt erhöht.
Eine optimale Interessenvertretung in der UNO ist nur als Mitglied möglich.
Die Schweiz engagiert sich bereits als Beobachterstaat umfassend. Nur als
Mitglied kann sie aber wirksam Einfluss ausüben, insbesondere beim
effizienten Einsatz der bedeutenden, von der Schweiz dem UNO-System zur
Verfügung gestellten Mittel (jährlich 400-500 Mio. Franken). Weiter gilt es
die Interessen des internationalen Genf sowie der über 900 Schweizerinnen
und Schweizer (Stand 1998) zu vertreten, die bei der UNO tätig sind.
Die UNO ist die einzige wirklich universelle Organisation. Der Beitritt
zeigt, dass die Schweiz in der Welt präsent sein will. Fast 100% der
Weltbevölkerung sind in der UNO vertreten. Neben der Schweiz fehlen nur der
Heilige Stuhl und der Inselstaat Tuvalu (Beitritt voraussichtlich noch
diesen Herbst).
Der UNO-Beitritt steht mit der schweizerischen Neutralität in Einklang und
verleiht ihr eine grössere internationale Ausstrahlung. Für den Bundesrat
steht fest, dass die Schweiz auch als UNO-Mitglied ihre Neutralität
beibehält und diese sogar noch besser einsetzen kann.
Die UNO hat ihre Wirkungskraft in den vergangenen Jahren gesteigert. Sie ist
nach dem Ende des Kalten Kriegs und den UNO-Reformen zu einer
konsensfähigeren, wirkungsvolleren und damit auch attraktiveren Organisation
geworden.
Die Mehrkosten des Beitritts würden sich zum heutigen Zeitpunkt auf 50 bis
60 Mio. Franken pro Jahr belaufen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 5. Oktober 2000.
Die Vernehmlassungsdokumentation kann beim EDA, Sektion UNO, Gurtengasse 5,
3003 Bern (Tf. 031/ 323 07 42/ Fx. 031/ 324 90 65; Mail: UNO@eda.admin.ch)
bezogen werden.
Weitere Informationen: www.uno.admin.ch

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
 Information