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Pass 2003

Pass 2003

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Ausweisgesetz

Schweizer Staatsangehörige werden einen Pass erhalten, der dem neuesten
Stand der Sicherheitstechnik und den internationalen Standards entspricht.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesgesetz über die
Ausweise für Schweizer Staatsangehörige verabschiedet. Das Ausweisgesetz
soll Fälschungen und Missbräuche von Pässen und Identitätskarten (IDK)
verhindern. Es regelt zudem das neue, einheitliche Ausstellungsverfahren.

Das als Grundsatzgesetz konzipierte Ausweisgesetz bildet die künftige
Rechtsgrundlage für den neuen Schweizer Pass und die IDK. Es löst die
Verordnung über den Schweizerpass und die Verordnung über die Schweizerische
Identitätskarte ab. Diese beiden Verordnungen entsprechen den heutigen
Ansprüchen bezüglich Datenschutz nicht mehr. Die elektronische Bearbeitung
von Personendaten erfordert gemäss Datenschutzgesetz eine gesetzliche
Grundlage.

Missbräuche verhindern

Das neue Gesetz ermöglicht die Einführung einer zentralen Datenbank für
Ausweise (Informationssystem Ausweisschriften ISA). Diese soll die Kontrolle
zwischen den ausstellenden Behörden ermöglichen. Nur so kann ausgeschlossen
werden, dass bei einem Kantonswechsel mehrere Pässe auf die gleiche Person
ausgestellt werden. Rasche und einfach durchführbare Kontrollen sollen dazu
beitragen, einen Missbrauch der Ausweise zu verhindern.

Für Pass und IDK gibt es in Zukunft ein einheitliches Ausstellungsverfahren.
Die Ausweise werden bei der Gemeinde beantragt, die Personendaten werden von
den kantonalen Ausweisstellen (heute Passstellen) überarbeitet und
elektronisch erfasst. Diese Daten werden dann on-line an die zentrale
Personalisierungsstelle weitergeleitet, welche die individuellen Dokumente
herstellen. Im Ausland werden die Ausweise bei den Schweizer Vertretungen
beantragt.

Modernes Ausweissystem

Damit entsteht ein modernes Ausweissystem. Dazu gehört ein neuer, möglichst
fälschungssicherer Pass, der am 1. Januar 2003 eingeführt wird. Er soll den
internationalen Standards der ICAO (International Civil Aviation
Organization) entsprechen. Dazu gehört die Maschinenlesbarkeit, welche die
USA künftig für die visafreie Einreise von Schweizer Staatsangehörigen
verlangen werden.

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes, hat den Zuschlag für die Konzeption des Passbüchleins
im Anschluss an ein WTO-Ausschreibungsverfahren der Firma Orell Füssli
Security Documents AG in Zürich erteilt. Mit der Personalisierung und
Konfektionierung des Passes wurde das Bundesamt für Bauten und Logistik
beauftragt (vgl. Pressemitteilung des EJPD vom 20. Juni 2000).

Einheitliche Gebühr

Mit dem Ausweisgesetz wird eine einheitliche Gebühr für die Ausstellung der
Ausweise eingeführt. Kindereinträge wird es nicht mehr geben, da in Zukunft
jede Person einen eigenen Ausweis erhält. Die Ausweise werden für eine
einheitliche Gültigkeitsdauer ausgestellt und können nicht mehr verlängert
werden.

Die Personendaten, die für die Ausstellung eines Ausweises erhoben werden
müssen, sind im Gesetz abschliessend aufgeführt. Neben den Daten, die im
Pass oder der IDK erscheinen, werden zusätzliche Angaben (z.B. die Namen der
Eltern oder der Geburtsort) erhoben, dank denen der Missbrauch durch
Fälscher oder Doppelgänger sich aufdecken lässt.

Der Bundesrat hatte den Vorentwurf für das Ausweisgesetz im Oktober 1999 in
die Vernehmlassung geschickt. Das Ergebnis der Vernehmlassung fiel insgesamt
positiv aus. Einwände gab es lediglich zu den vorgesehenen Zugriffsrechten
auf das Informationssystem ISA sowie zum vorgeschlagenen einheitlichen
Ausstellungsverfahren für Pass und IDK.

 Bern, 28. Juni 2000

 Weitere Auskünfte:
 Urs Staub, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 / 323 53 03