Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Tipps des Schweizer Zolls für die Reisezeit

PRESSEMITTEILUNG

Tipps des Schweizer Zolls für die Reisezeit

Wer bei der Ein- oder Rückreise in die Schweiz gültige Ausweispapiere
bei sich hat und nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen
mitführt, kann die Abfertigung am Strassenzoll beschleunigen. Er benützt
die grüne Sichtdeklaration des Prospekts «Rasch durch den Schweizer
Zoll», indem er sie z.B. gut sichtbar beim Armaturenbrett anbringt. Bei
allen Zollstellen und in Reisebüros liegen Merkblätter auf, die alles
Wissenswerte über die Zollabfertigung bei der Rückkehr aus den Ferien
oder bei Einkäufen im Ausland enthalten.

Was ist zollfrei?
- Alkohol: 2 Liter bis 15 Vol. % und 1 Liter über 15 Vol. %
- Tabak: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak
- Souvenirs/Geschenke: bis 200 Franken
- weitere Waren: bis 100 Franken
- Proviant: für den Reisetag.
Vorbehalten sind Einschränkungen im grenznahen Verkehr.

Wer mehr bringt

Häufig werden im Ausland Waren eingekauft, die bei der Einfuhr zu
verzollen bzw. zu versteuern sind. Insbesondere bei landwirtschaftlichen
Produkten ist teils mit hohen Zöllen zu rechnen.  Ein
Prospekte-Sortiment des Schweizer Zolls zeigt auf, was möglich ist und
wie hoch die Abgaben für Wein, Pflanzen, Fleisch usw. sind. Über
Lebensmitteleinkäufe geben die Zollkreisdirektionen gerne Auskunft.

Zu beachten

Hunde und Katzen dürfen nur gegen Vorlage eines tierärztlichen
Zeugnisses, wonach das Tier gegen Tollwut geimpft ist, ein- bzw.
wiedereingeführt werden.
Das Artenschutz-Abkommen strebt den Schutz gefährdeter oder bedrohter
Tiere und Pflanzen an und verbietet die Einfuhr von
Krokodillederhandtaschen, Gürtel aus Elefantenleder,
Elfenbeinschnitzereien usw. Im Zweifelsfall empfehlen wir, auf den Kauf
solcher Souvenirs zu verzichten.

Internet

Unter der Rubrik «Reisen + Einkaufen» figurieren die teils detaillierten
Angaben der Merkblätter auch im Web-Eintrag des Schweizer Zolls unter
http://www.zoll.admin.ch

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
Zollkreisdirektionen Tel.Nr.  Fax-Nr.  e-mail
Basel   061/2871111 061/2871313 kdbs.zentrale@ezv.admin.ch
Schaffhausen  052/6331111 052/6331122 kdsh.zentrale@ezv.admin.ch
Genève   022/7477272 022/7477273 kdge.zentrale@ezv.admin.ch
Lugano   091/9104811 091/9231415 kdti.zentrale@ezv.admin.ch

Auch die Zollämter oder Grenzwachtposten geben Ihnen gerne Auskunft

Eidg. Zollverwaltung
29.06.2000