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Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank: Vernehmlassungsverfahren

PRESSEMITTEILUNG

Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank:
Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren eröffnet über die
Verwendung von 800 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Diese 800 Tonnen Gold und die für die Stiftung solidarische Schweiz
reservierten 500 Tonnen benötigt die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und
währungspolitischen Aufgaben nicht mehr. In die Vernehmlassung bis zum
31. Oktober werden zwei Varianten gegeben: die zeitlich begrenzte
Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen
im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Schulden.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2000 hat der Bundesrat das Eidg.
Finanzdepartement beauftragt, die Unter-lagen für ein
Vernehmlassungsverfahren über die künftige Verwendung der 800 Tonnen
Gold auszuarbeiten. Gleichzeitig wurden damals die Verfassungsgrundlage
für die Verwendung der insgesamt 1300 Tonnen nicht mehr benötigten
SNB-Goldes sowie das Gesetz und die Botschaft für die Stiftung
solidarische Schweiz zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Schon zuvor, am 10. Mai, hatte der Bundesrat aus fünf von
verwaltungsinternen Experten ausgearbeiteten Varianten zwei ausgewählt,
die er zwecks Verwendung der 800 Tonnen Gold weiter verfolgen wollte:
einerseits die Kombination einer Bildungsinitiative mit
Überbrückungsleistungen bei der AHV, anderseits - auf Wunsch der Kantone
- den Abbau von Schulden.
Bildungsmassnahmen und AHV-Überbrückungsleistungen
Die erste Variante umfasst zunächst die Finanzierung von
Bildungs-mass-nahmen im Bereich der neuen Informations- und
Kommunikationstechno-lo--gien. Es soll sichergestellt werden, dass eine
breite Bevölkerungsschicht Zugang zu den neuen Technologien erhält.
Dabei stehen drei Aktionsfelder im Vordergrund: Die Weiterbildung von
Lehr-kräften, die Entwicklung von Bildungssoftware sowie die Ausbildung
von Per-sonen mit erschwertem Zugang zu den herkömmlichen
Bildungseinrichtungen.
Für die Bil-dungs-massnahmen sollen die Erträge eingesetzt werden,
welche auf dem Gegenwert der 800 Tonnen Gold bis ca. Ende 2004/2005
erwirtschaftet werden - mindes-tens aber ein Betrag von 600 Mio.
Franken. Da die Bildungsmassnahmen möglichst rasch ergriffen werden
sollten, ist ihre rückzahlbare Vorfinanzierung aus dem allgemeinen
Bundeshaushalt denkbar. Voraussetzungen und Modalitäten für eine solche
Vorfinanzierung werden im Rahmen der Botschaft an das Parlament zu
konkretisieren sein. Die Substanz des aus dem Goldverkauf erzielten
Vermögens soll real erhalten bleiben.
Anschliessend an die Bildungsmassnahmen sollen die auf dem Vermögen
erwirtschafteten Erträge während zwölf Jahren zur Finanzierung von
Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV verwendet werden. Mit diesen
Überbrückungsleistungen sollen sozialpolitisch unerwünschte Wirkungen
gemildert werden, welche in Folge der not-wendigen strukturellen
Anpassungen der AHV entstehen können. Diese Über-brückungs---leistungen
bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bzw. bis zu einer
Wiedereingliederung ins Arbeitsleben würden gezielt an Personen
ausgerichtet, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering sind - sei es
infolge einer Kombination von fortgeschritte-nem Alter und teilweiser
Invalidität oder längerer Arbeitslosigkeit oder infolge langen
Erwerbsunterbruchs.
Nach Ablauf der zwölf Jahre - ca. Ende 2016/2017 - soll neu über die
Verwendung der auf dem Gegenwert der 800 Tonnen Gold erwirtschafteten
Erträge entschieden werden.
Schuldenabbau bei Bund und Kantonen
Die zweite Variante möchte den Gegenwert der 800 Tonnen Gold für einen
Abbau der Schulden bei Bund und Kantonen einsetzen. Dabei würden die
Mittel zwischen Bund und Kantonen gemäss dem geltenden
verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für Noten-bank-gewinne
aufgeteilt; d.h. dem Bund würde 1/3, den Kantonen 2/3 des durch den
Goldverkauf erzielten Vermögens zustehen. Ein Schuldenabbau könnte durch
eine sofortige Rückzahlung öffentlicher Schulden mit unmittelbarer
Bereinigung der Bilanzen ge-schehen. Eben-falls denkbar wäre es, den
Erlös aus den Goldverkäufen in einen Fonds zu investie-ren; dies mit dem
Ziel, eine Rendite zu erwirtschaften, welche über dem Zinssatz für
öffentliche Anleihen liegt. Dadurch könnte später ein Schuldenabbau in
grösserem Umfang stattfinden.
Diese Variante wird auf Wunsch der Kantone mit in die Vernehmlassung
gegeben. Sie würde dem Bund wie auch den Kantonen wegen der
anschliessend tieferen Schuldzinsen neue Handlungsspielräume eröffnen,
welche für einen weiteren Schuldenabbau, für Steuersenkungen oder für
zusätzliche Aufgaben genutzt werden könnten. Es würden keinerlei
Zweckbindungen geschaffen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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28.6.2000