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Kürzungsbedarf bei Budget und Finanzplan

PRESSEMITTEILUNG

Kürzungsbedarf bei Budget und Finanzplan

Der Bundesrat hat heute von den ersten Budget- und Finanzplanzahlen der
Departemente Kenntnis genommen. Die Haushaltsziele 2001 sind als
Minimalvorgabe erreichbar, sofern weiterhin eine harte Finanzdisziplin
durchgesetzt wird. Angesichts der vorteilhaften Wirtschaftsentwicklung
und des im Finanzleitbild geforderten mittelfristigen
Rechnungsausgleichs hat der Bundesrat ehrgeizigere Ziele gesetzt und das
Eidg. Finanzdepartement beauftragt, im Rahmen der Budget- und
Planbereinigung die Eingaben ausgabenseitig um jährlich 400 bis 800
Millionen zu verbessern. Mit diesen Vorgaben zeichnen sich im
Voranschlag 2001 ein Defizit von 500 Millionen Franken, im Finanzplan
2002-2004 aber kumulierte Überschüsse in der Grössenordnung von zwei
Milliarden ab, die für den Schuldenabbau ein-zusetzen sind.

Aufgrund der Budgeteingaben der Departemente können die Haushaltsziele
als Minimalvorgabe erreicht werden. Trotz hervorragender Wirtschaftslage
sind jedoch keine nennenswerte Überschüsse erkennbar. Es zeichnen sich
keine Spielräume ab, die über die vom Bundesrat im Frühjahr
beschlossenen Steuerreformen hinausgehen. Ein spürbarer Schuldenabbau
ist noch nicht in Sicht und mit einem Ausgabenwachstum in den Jahren
2000-2004, das über dem prognostizierten Wirtschaftswachstum liegt, wird
die Saat für neue strukturelle Defizite und weitere Sparprogramme
gelegt. In dieser Gesamtbetrachtung sind die einmaligen Erlöse aus dem
Verkauf der UMTS-Funkkonzes-sionen und allenfalls von Swisscom-Aktien
nicht enthalten, da sie für die Schuldentilgung einzusetzen und für die
weiteren Bereinigungsarbeiten nicht von Bedeutung sind. Die
unbefriedigenden finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes sowie
die vorteil-haften Wirtschaftsaussichten bewogen den Bundesrat,
zusätzliche Verbesserungen im Rahmen der Budget- und
Finanzplanbereinigung zu beschliessen.

Über die gesamte Planperiode 2000-2004 beläuft sich das
durchschnittliche Ausgaben-wachstum auf 4,6 Prozent. Die vom Bundesrat
vorgegebenen Ausgabenplafonds, nämlich die Einhaltung des gültigen
Legislaturfinanzplanes werden überschritten, was im wesentlichen auf die
Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen sowie auf weitere, den
Departementen nicht anrechenbaren Sonderfaktoren zurückzuführen ist. Der
Bundesrat beschloss, die Ausgabenplafonds unter Ausklammerung dieser
Sonder-
 ereignisse zu kürzen. Der Verbesserungsbedarf im Voranschlag 2001
beläuft sich auf 500 Millionen, in den Finanzplanjahren auf 400 bis 800
Millionen.

Die Einnahmen dürften sich aufgrund erster Schätzungen mit 5,6 Prozent
über dem angenommenen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent entwickeln. In
den Fiskalein-nahmen inbegriffen sind verschiedene beschlossene und
geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise die
AHV/IV-Mehrwertsteuerprozente, die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe, das Mehrwertsteuerpromille für den öffentlichen
Verkehr oder die Energieabgabe. Ebenfalls ins Zahlenwerk eingebaut sind
die vom Bundesrat im Frühjahr beschlossenen Steuerreformen im Bereich
des Umsatzstempels und der Familienbesteuerung mit einem maximalen,
jährlichen Ausfallpotenzial von 1,4 Milliarden.

Bei vollständiger Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen
kann im Voranschlag 2001 ein Defizit von rund 500 Millionen erwartet
werden und ab 2002 zeichnen sich ein ausgeglichener Haushalt ab. Es
ergeben sich in den Jahren 2001-2004 kumulierte Überschüsse von rund
zwei Milliarden, die für die Schuldentilgung einzu-setzen sind. Zum
Vergleich: Die kumulierten Defizite der 90er Jahre betrugen 31,8
Milliarden Franken.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 6009
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54

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28.6.2000