TV3 muss Unterbrecherwerbung einstellen
MEDIENMITTEILUNG
TV3 muss Unterbrecherwerbung einstellen
Das UVEK hat die Beschwerde von TV3 in Sachen Unterbrecherwerbung gegen die
Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) abgewiesen. Gleichzeitig
wird die Veranstalterin aufgefordert, die Unterbrechung der Sendungen in der
Programmleiste ab 18.00 Uhr wie z.B. "Fohrler live" durch Werbung inskünftig
zu unterlassen.
Das UVEK hat mit diesem Entscheid die Auffassung des BAKOM bestätigt, wonach
die entsprechenden Sendungen als in sich geschlossen zu beurteilen sind. Da
sie kürzer als 90 Minuten dauern, ist gemäss Radio und Fernsehgesetz (RTVG)
eine Unterbrechung durch Werbung nicht erlaubt. TV3 hat drei Monate ab
Rechtskraft des Entscheides Zeit, um die nötigen Anpassungen in seinem
Programm vorzunehmen.
Bern, 28. Juni 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Herr Walter Schäppi, Rechtsdienst UVEK, Tel. 031 322 38 86