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Bundesrat revidiert Militärflugdienstverordnung

3003 Bern, 28. Juni 2000

Medieninformation

Bundesrat revidiert Militärflugdienstverordnung

 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Verordnung über den
Militärflugdienst geändert. Neu geregelt wird im wesentlichen die Ausbildung
der Drohnenoperateure. Bei den Drohnen handelt es sich um unbemannte
Kleinflugzeuge zur Aufklärung.

Die Drohnenoperateure gehören neu zum nichtfliegenden Personal der
Luftwaffe. Der Drohnenpilot oder die Drohnenpilotin führt die Drohne vom
Start bis zur Landung. Der Nutzlastoperateur oder die Nutzlastoperateurin
bedient die TV- oder Infrarotkamera vom Start bis zur Anflugphase und
unterstützt bei der Landung den Piloten oder die Piloten.

Die Ausbildung zum Miliz-Drohnenoperateur dauert 143 Tage, aufgeteilt in
Rekruten- und Unteroffiziersschule. Für brevetierte Militärpiloten dauert
die Ausbildung zum Drohnenoperateur 42 Tage. Drohnenflugdienst dürfen nur
Personen leisten, die vom Fliegerärztlichen Institut tauglich erklärt worden
sind.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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