Personensicherheitsprüfungen: Arbeitsgruppe erstellt Risikoanalyse
3003 Bern, 28. Juni 2000
Medieninformation
Personensicherheitsprüfungen: Arbeitsgruppe erstellt Risikoanalyse
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, im
Zusammenhang mit der Revision der Verordnung über die
Personensicherheitsprüfungen (PSPV) eine interdepartementale Arbeitsgruppe
einzusetzen, die der Landesregierung bis Ende des Jahres eine Risikoanalyse
vorlegen soll.
Die Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV)
wurde im Herbst 1999 im Zusammenhang mit dem Betrugsfall Bellasi aktuell.
Sowohl die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte wie auch der
Untersuchungsbeauftragte der Administrativuntersuchung im VBS empfahlen in
ihren Berichten im November letzten Jahres eine Revision der PSPV. Die
Lenkungsgruppe Sicherheit wie auch die Konferenz der Generalsekretäre
befassten sich seither mehrmals mit der Angelegenheit. Der Bundesrat hat nun
beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des VBS, des Justiz- und
Polizeidepartementes (EJPD), des Finanzdepartementes (EFD) sowie weiterer
interessierter Departemente einzusetzen. Sie steht unter der Federführung
der Abteilung Informations- und Objektsicherheit (AIOS) im VBS und soll der
Landesregierung bis Ende dieses Jahres eine Risikoanalyse vorlegen. Gestützt
auf diese Analyse wird der Bundesrat Grundsatzentscheide für die Änderung
der PSVP treffen.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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