Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat kann Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten abkürzen

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat kann Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten abkürzen

Dank einer Ergänzung des Beamtengesetzes kann der Bundesrat die
Amtsdauer 2001 - 2004 der Beamtinnen und Beamten der allgemeinen
Bundesverwaltung vorzeitig beenden. Damit alle der rund 24'000
verbeamteten Personen zeitgerecht von der Möglichkeit einer verkürzten
Amtsdauer Kenntnis erhalten, hat der Bundesrat den entsprechenden
Artikel bereits auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzt.

Die eidg. Räte haben am 24. März 2000 das Bundespersonalgesetz (BPG)
verabschiedet. Ursprünglich war geplant, das BPG per 1. Januar 2001 in
Kraft zu setzen. Dieser Termin hätte sich nahtlos an die zu Ende gehende
vierjährige Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten angefügt. Sämtliches
Bundespersonal wäre auf diesen Zeitpunkt in öffentlich-rechtliche
Vertragsverhältnisse überführt worden. Die zeitintensiven Beratungen im
Parlament und das gegen das BPG ergriffene Referendum haben jedoch zu
Verzögerungen geführt, so dass ein Wiederwahlverfahren für das Personal
mit Beamtenstatus notwendig wurde.

Dieses Wiederwahlverfahren läuft bereits, basierend auf dem noch immer
geltenden Beamtengesetz, das nach wie vor eine vierjährige Amtsdauer
vorsieht. Mit der Ergänzung des Beamtengesetzes kann nun diese Amtsdauer
vorzeitig beendet werden, sobald das Gesetz selber durch eine neue
Regelung abgelöst wird.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, 031 323 93 65

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

28.6.2000